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Art. 1

Fassungen
ab 01.06.2004 — BGBl. III Nr. 52/2005 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 1 heute01.06.2004 BGBl. III Nr. 52/2005 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU - Ägypten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 52 aus 2005,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.06.2004BGBl. III Nr. 52/2005

Außerkrafttretensdatum

Index

59/04 EU - EWR

Beachte

Die Änderung des Abkommens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 106 vom 28.4.2010 Seite 41, veröffentlicht vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 48 aus 2010,).

Text

ARTIKEL 1

(1)         Zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Ägypten andererseits wird eine Assoziation gegründet.
(2)         Ziel dieses Abkommens ist es,
einen geeigneten Rahmen für den politischen Dialog zu schaffen, der die Entwicklung enger politischer Beziehungen zwischen den Vertragsparteien ermöglicht;
die Voraussetzungen für die schrittweise Liberalisierung des Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs zu schaffen;
durch Dialog und Zusammenarbeit die Entwicklung ausgewogener wirtschaftlicher und sozialer Beziehungen zwischen den Vertragsparteien zu fördern;
einen Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Ägyptens zu leisten;
die regionale Zusammenarbeit zu fördern, um die friedliche Koexistenz und die wirtschaftliche und politische Stabilität zu festigen;
die Zusammenarbeit in weiteren Bereichen zu fördern, die von beiderseitigem Interesse sind.

Schlagworte

Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2015

Gesetzesnummer

20004095

Dokumentnummer

NOR40064161