Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU - Ägypten
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 52/2005Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 52 aus 2005,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 39Artikel 39
Beachte
Die Änderung des Abkommens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 106 vom 28.4.2010 S. 41, veröffentlicht (vgl. BGBl. III Nr. 48/2010).Die Änderung des Abkommens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 106 vom 28.4.2010 Seite 41, veröffentlicht vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 48 aus 2010,).
Text
TITEL VTITEL römisch fünf
WIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT
ARTIKEL 39
Ziele
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, die wirtschaftliche Zusammenarbeit im beiderseitigen Interesse zu intensivieren.
(2) Ziel der wirtschaftlichen Zusammenarbeit ist es,
die Verwirklichung der allgemeinen Ziele dieses Abkommens zu unterstützen;
ausgewogene wirtschaftliche Beziehungen zwischen den Vertragsparteien zu fördern;
die Anstrengungen Ägyptens mit dem Ziel einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung zu unterstützen.
Zuletzt aktualisiert am
12.10.2015
Dokumentnummer
NOR40064199