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Art. 63

Fassungen
ab 01.06.2004 — BGBl. III Nr. 52/2005 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 63 heute01.06.2004 BGBl. III Nr. 52/2005 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU - Ägypten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 52 aus 2005,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 63

Inkrafttretensdatum

01.06.2004BGBl. III Nr. 52/2005

Außerkrafttretensdatum

Index

59/04 EU - EWR

Beachte

Die Änderung des Abkommens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 106 vom 28.4.2010 Seite 41, veröffentlicht vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 48 aus 2010,).

Text

ARTIKEL 63

(1)         Die Vertragsparteien führen einen regelmäßigen Dialog über soziale Fragen, die für sie von Interesse sind.

(2)         Im Rahmen dieses Dialogs wird ermittelt, wie Fortschritte im Bereich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und der Gleichbehandlung und der sozialen Integration von Staatsangehörigen Ägyptens und der Gemeinschaft erzielt werden können, die im Gebiet des Gaststaates einen legalen Wohnsitz haben.

(3)         Gegenstand des Dialogs sind insbesondere alle Fragen im Zusammenhang mit

  1. Litera a
    den Arbeits- und Lebensbedingungen der Einwanderer;
  2. Litera b
    Migration;
  3. Litera c
    illegaler Einwanderung;
  4. Litera d
    Maßnahmen zur Förderung der Gleichbehandlung der Staatsangehörigen Ägyptens und der Gemeinschaft, der Kenntnis der Kultur des anderen, der Toleranz und der Beseitigung von Diskriminierung.

Schlagworte

Arbeitsbedingung

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2015

Gesetzesnummer

20004095

Dokumentnummer

NOR40064223