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Art. 1

Fassungen
ab 01.06.2005 — BGBl. III Nr. 52/2005 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 1 heute01.06.2005 BGBl. III Nr. 52/2005 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU - Ägypten - Protokoll 5

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 52 aus 2005,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.06.2005BGBl. III Nr. 52/2005

Außerkrafttretensdatum

Index

59/04 EU - EWR

Text

ARTIKEL 1

Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieses Protokolls gelten folgende Begriffsbestimmungen:

  1. Litera a
    „Zollrecht“ ist die Gesamtheit der im Gebiet der Vertragsparteien geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Waren und deren Überführung in ein Zollverfahren, einschließlich der Verbote, Beschränkungen und Kontrollen.
  2. Litera b
    „Ersuchende Behörde“ ist die von einer Vertragspartei zu diesem Zweck bezeichnete zuständige Verwaltungsbehörde, die ein Amtshilfeersuchen aufgrund dieses Protokolls stellt.
  3. Litera c
    „Ersuchte Behörde“ ist die von einer Vertragspartei zu diesem Zweck bezeichnete zuständige Verwaltungsbehörde, an die ein Amtshilfeersuchen aufgrund dieses Protokolls gerichtet wird.
  4. Litera d
    „Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person betreffen.
  5. Litera e
    „Zuwiderhandlung gegen das Zollrecht“ ist die Verletzung oder die versuchte Verletzung des Zollrechts.

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2015

Gesetzesnummer

20004100

Dokumentnummer

NOR40064321