Rechtstracker.at

Anl. 5 MOT-V

Fassungen
31.03.2011 bis 18.09.2024 — BGBl. II Nr. 104/2011
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 531.03.201118.09.2024 § → § BGBl. II Nr. 104/2011 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 140/2024
Anl. 520.05.200530.03.2011 BGBl. II Nr. 136/2005 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bekämpfung der Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 136 aus 2005, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 140 aus 2024,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 5

Inkrafttretensdatum

31.03.2011BGBl. II Nr. 104/2011

Außerkrafttretensdatum

18.09.2024aufgehoben durch BGBl. I Nr. 140/2024

Abkürzung

MOT-V

Index

50/01 Gewerbeordnung

Text

ANHANG römisch fünf TECHNISCHE DATEN DES BEZUGSKRAFTSTOFFES FÜR DIE PRÜFUNGEN ZUR GENEHMIGUNG UND DIE ÜBERPRÜFUNG DER ÜBEREINSTIMMUNG DER PRODUKTION

Dieser Anhang – in der Stammfassung Richtlinie 97/68/EG als Anhang römisch vier bezeichnet – ist in folgende Teile gegliedert:

Anhang römisch fünf

  1. Ziffer eins
    Bezugskraftstoff für mobile Maschinen und Geräte für Kompressionszündungsmotoren, für die eine Typengenehmigung nach den Grenzwerten für die Stufen römisch eins und römisch zwei und für Motoren zur Verwendung in Binnenschiffen erteilt wurde
  2. Ziffer 2
    Bezugskraftstoff für Fremdzündungsmotoren mobiler Maschinen und Geräte
  3. Ziffer 3
    Bezugskraftstoff für mobile Maschinen und Geräte für Kompressionszündungsmotoren, für die eine Typengenehmigung nach den Grenzwerten für die Stufe IIIA erteilt wurde
  4. Ziffer 4
    Bezugskraftstoff für mobile Maschinen und Geräte für Kompressionszündungsmotoren, für die eine Typengenehmigung nach den Grenzwerten für die Stufen IIIB und römisch vier erteilt wurde

Die geltende Fassung ergibt sich aus der Richtlinie 97/98/EG in der Fassung der Richtlinien 2001/63/EG (Artikel 1 und Anhang Ziffer 2)), 2002/88/EG (Artikel 1 Ziffer 9 und Anhang Ziffer 5), 2004/26/EG (Artikel 1 Ziffer 8 und Anhang römisch eins Ziffer 3) und 2010/26/EU (Artikel 1 Ziffer 5 und Anhang römisch vier). Der konsolidierte Text dieses Anhangs römisch fünf kann mit der Nummer der Stamm-Richtlinie unter der Internetadresse http://eur-lex.europa.eu/RECH_consolidated.do eingesehen und heruntergeladen werden.

Anmerkung

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 104/2011

Im RIS seit

08.04.2011

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2024

Gesetzesnummer

20004106

Dokumentnummer

NOR40127877