Kurztitel
Bekämpfung der Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 136/2005 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 140/2024Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 136 aus 2005, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 140 aus 2024,
Text
ANHANG IXANHANG römisch neun
AUFSTELLUNG ERTEILTER TYPENGENEHMIGUNGEN FÜR DEN MOTOR/DIE MOTORFAMILIE
Stempel
der BehördeStempel, der Behörde
Listen-Nr.:
für den Zeitraum von: bis:
Für jede Genehmigung, die innerhalb des obigen Zeitraums erteilt, verweigert oder entzogen wurde, sind folgende Angaben zu machen:
Hersteller:
Genehmigungsnummer:
Gegebenenfalls Grund für die Erweiterung:
Fabrikmarke:
Motortyp/Motorenfamilie (Nichtzutreffendes streichen):
Datum der Ausstellung:
Datum der Erstausstellung (bei Erweiterungen):