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§ 8 MOT-V

Fassungen
20.05.2005 bis 18.09.2024 — BGBl. II Nr. 136/2005 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 820.05.200518.09.2024 BGBl. II Nr. 136/2005 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 140/2024

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bekämpfung der Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 136 aus 2005, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 140 aus 2024,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 8

Inkrafttretensdatum

20.05.2005BGBl. II Nr. 136/2005

Außerkrafttretensdatum

18.09.2024aufgehoben durch BGBl. I Nr. 140/2024

Abkürzung

MOT-V

Index

50/01 Gewerbeordnung

Text

Binnenschiffe

Paragraph 8,

  1. Absatz eins,Die folgenden Bestimmungen gelten für Motore (Antriebsmotore und Hilfsmotore), die in Binnenschiffe eingebaut werden. Die Absätze 2 und 3 finden jedoch erst dann Anwendung, wenn durch Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit festgestellt wird, dass die Gleichwertigkeit der Anforderungen dieser Verordnung mit jenen der Mannheimer Rheinschifffahrtsakte von der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (im Folgenden „ZKR“ genannt) anerkannt wurde und die Europäische Kommission Österreich darüber in Kenntnis gesetzt hat.

    Anmerkung, Absatz 2 und 3 : zum Inkrafttreten vergleiche Paragraph 18, Absatz 2,)

  2. Absatz 4,Anhang römisch sieben (Muster von Typengenehmigungsbögen) kann durch Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit so angepasst werden, dass er die zusätzlichen und spezifischen Informationen umfasst, die für die Typgenehmigungsbescheinigung für Motoren, die in Binnenschiffe eingebaut werden, verlangt werden.
  3. Absatz 5,Für die Zwecke dieser Verordnung gelten bei Binnenschiffen für Hilfsmotoren mit einer Leistung von mehr als 560 kW dieselben Anforderungen wie für Antriebsmotoren.

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2024

Gesetzesnummer

20004106

Dokumentnummer

NOR40065244