Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verleihung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters"
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 152/2005Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 152 aus 2005,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 6Paragraph 6
Index
72/01 Hochschulorganisation
Text
Lehrgang „E-Learning Self-Directed (eL.SD): Methoden, Didaktik und
Instrumente selbstgesteuerten und internetgestützten Lernens“Lehrgang „E-Learning Self-Directed (eL.SD): Methoden, Didaktik und, Instrumente selbstgesteuerten und internetgestützten Lernens“
§ 6.Paragraph 6,
Das Bundesinstitut für Erwachsenenbildung St. Wolfgang ist berechtigt, den gemeinsam mit der Volkshochschule Floridsdorf, Wien, durchgeführten Lehrgang „E-Learning Self-Directed (eL.SD): Methoden, Didaktik und Instrumente selbstgesteuerten und internetgestützten Lernens“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen. Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges „E-Learning Self-Directed (eL.SD): Methoden, Didaktik und Instrumente selbstgesteuerten und internetgestützten Lernens“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische E-Learning Expertin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer E-Learning Experte“ zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
15.09.2010
Dokumentnummer
NOR40065001