Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
DBA-Entlastungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 92/2005Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 92 aus 2005,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
§ 3.Paragraph 3,
(1)Absatz eins,Ist der Einkünfteempfänger eine juristische Person oder eine als solche im anderen Staat behandelte Personengesellschaft, dann ist neben den in § 2 genannten Dokumentationserfordernissen noch eine Erklärung abzugeben, dass der EinkünfteempfängerIst der Einkünfteempfänger eine juristische Person oder eine als solche im anderen Staat behandelte Personengesellschaft, dann ist neben den in Paragraph 2, genannten Dokumentationserfordernissen noch eine Erklärung abzugeben, dass der Einkünfteempfänger
eine Betätigung entfaltet, die über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinausgeht,
eigene Arbeitskräfte beschäftigt und
über eigene Betriebsräumlichkeiten verfügt.
(2)Absatz 2,Die Erklärung im Sinn von Abs. 1 kann durch einen Nachweis ersetzt werden, aus dem sich ergibt, dass innerhalb der letzten drei Jahre einem Antrag des Einkünfteempfängers auf abkommenskonforme Steuerrückzahlung in Bezug auf Einkünftezahlungen des Vergütungsschuldners von der Abgabenbehörde stattgegeben worden ist.Die Erklärung im Sinn von Absatz eins, kann durch einen Nachweis ersetzt werden, aus dem sich ergibt, dass innerhalb der letzten drei Jahre einem Antrag des Einkünfteempfängers auf abkommenskonforme Steuerrückzahlung in Bezug auf Einkünftezahlungen des Vergütungsschuldners von der Abgabenbehörde stattgegeben worden ist.
Zuletzt aktualisiert am
17.11.2015
Dokumentnummer
NOR40065886