Norm Übertragung und Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen× ▾ ‹›Gliederung Übertragung und Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen Fassungen (Gesetz) ab 29.07.2005 — BGBl. I Nr. 76/2005 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute29.07.2005 BGBl. I Nr. 76/2005 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Änderungen Letzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Skala Kurzfristig Langfristig zuletzt geändert:über 10 Jahre5–10 Jahre2–5 Jahre1–2 Jahreunter 1 Jahr § 1§ 2§ 3 Anl. 1Anl. 2