Rechtstracker.at

Anl. 1 AdrRegV

Fassungen
21.07.2005 bis 31.12.2008 — BGBl. II Nr. 218/2005 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 121.07.200531.12.2008 BGBl. II Nr. 218/2005 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Adressregisterverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 218 aus 2005,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

21.07.2005BGBl. II Nr. 218/2005

Außerkrafttretensdatum

31.12.2008

Abkürzung

AdrRegV

Index

95/03 Vermessungsrecht

Text

Anhang

Dienste des Adressregisters sind:

WebMapService (WMS) – ist ein internetgestütztes Kartenservice auf Basis von Rasterdaten, das nicht mit Fremddaten verknüpfbar jedoch überlagerbar ist.

WebFeatureService (WFS) – ist ein internetgestütztes Kartenservice auf Basis von Vektordaten.

WebService – ist ein XML-Dienst, der nach Anfrage von Client-Programmen Adressinformationen in Form von Datentransaktionen an den Anfragenden übermittelt.

Spezifische ASP Lösungen – Application Service Providing ist eine Rechercheanwendung, die kundenspezifisch definierte Abfragen aus dem Adressregister ermöglicht.

LocalBasedService (LBS) – ist ein Dienst, der nach Anfrage Sachdaten von Dritten gemeinsam mit einem Raumbezug aus dem Adressregister übermittelt.

xSP Dienst – ist der Sammelbegriff für WMS und WFS Services und für spezifische ASP Lösung

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2009

Gesetzesnummer

20004195

Dokumentnummer

NOR40066449