Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Festsetzung der repräsentativen Erträge 2005 für Energiepflanzen und für bestimmte Produkte
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 208/2005Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 208 aus 2005,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
55 Wirtschaftslenkung
Beachte
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten.
Text
§ 1.Paragraph eins,
Diese Verordnung dient der Festsetzung der repräsentativen Erträge der Ernte 2005 (Wirtschaftsjahr 2005/2006) gemäß Art. 30 und Art. 153 der Verordnung (EG) Nr. 1973/2004 für Energiepflanzen und für Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden. Diese Verordnung dient der Festsetzung der repräsentativen Erträge der Ernte 2005 (Wirtschaftsjahr 2005 aus 2006,) gemäß Artikel 30 und Artikel 153, der Verordnung (EG) Nr. 1973 aus 2004, für Energiepflanzen und für Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden.
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2018
Dokumentnummer
NOR40066451