Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und akademischer Grad „Master of Science“, Lehrgang „Coaching“, Europäische Ausbildungsakademie, Mödling
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 224/2005Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 224 aus 2005,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
72/01 Hochschulorganisation
Text
§ 1.Paragraph eins,
Die Europäische Ausbildungsakademie in Mödling ist berechtigt, den Lehrgang „Coaching“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen. Die wissenschaftliche Leitung des Lehrganges „Coaching“ hat den Absolventinnen und Absolventen dieses Lehrganges den akademischen Grad „Master of Science“, abgekürzt „MSc“, zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
25.11.2025
Dokumentnummer
NOR40066486