Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Aktuarsberichtsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 228/2005Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 228 aus 2005,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
57/01 Versicherungsaufsicht
Text
Begriffsbestimmungen
§ 1. Im Geltungsbereich dieser Verordnung sind folgende Begriffsbestimmungen maßgebend: Paragraph eins, Im Geltungsbereich dieser Verordnung sind folgende Begriffsbestimmungen maßgebend:
Berichtsjahr: Jenes Geschäftsjahr, über das der Aktuarsbericht erstellt wird.
Altbestand: Tarife, die im Berichtsjahr nicht mehr zum Verkauf angeboten worden sind, von denen es aber noch Verträge im Bestand gibt.
Neubestand: Tarife, die im Berichtsjahr zum Verkauf angeboten worden sind.
Einteilung der Tarifklassen:
Kapitalversicherungen mit Sparanteil mit Gewinnbeteiligung;
Ablebensversicherungen einschließlich Kreditrestschuldversicherungen;
Liquide Rentenversicherungen mit Gewinnbeteiligung;
Renten- und Erlebensversicherungen mit Gewinnbeteiligung in der Aufschubphase;
Prämienbegünstigte Verträge gemäß §§ 108a bis 108i des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988), BGBl. Nr. 400, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 8/2005Prämienbegünstigte Verträge gemäß Paragraphen 108 a bis 108 i des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988), BGBl. Nr. 400, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 8 aus 2005, (PBV);
Fondsgebundene Lebensversicherungen (ohne PBV);
Indexgebundene Lebensversicherungen (ohne PBV);
Berufsunfähigkeitsversicherungen (inklusive Zusatzversicherungen);
Dread-Disease Versicherungen (inklusive Zusatzversicherungen);
Betriebliche Kollektivversicherungen;
Eingebettete Option: Ein vertraglich oder gesetzlich festgelegtes Recht des Versicherungsnehmers, zu einem oder mehreren zukünftigen Zeitpunkten, sofern gewisse für die Ausübung der Option notwendige Bedingungen erfüllt sind, in den Versicherungsvertrag derart einzugreifen, dass sich künftige, d.h. nach der Ausübung der eingebetteten Option liegende, Zahlungsströme hinsichtlich ihrer Zeitpunkte, Höhe oder Eintrittswahrscheinlichkeit verändern. Dazu zählen jedenfalls Rückkaufsoptionen, Prämienfreistellungen, Rentenwahlrechte mit garantierten Rechnungsgrundlagen (insbesondere Rententafel und Rechnungszins), Nachversicherungsgarantien bei Heirat, Todesfall oder Geburt eines Kindes, Pflegerentenoptionen, Teilauszahlungsoptionen, Kapitalwahlrechte bei aufgeschobener Rentenversicherung, Aufschuboptionen, Verlängerungsoptionen, Abrufoptionen, Indexklauseln oder Erhöhungen der Versicherungssumme.
Schlagworte
Rentenversicherung
Zuletzt aktualisiert am
20.04.2009
Dokumentnummer
NOR40066498