Kurztitel
Prospektinhalt-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 237/2005 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 265/2011Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 237 aus 2005, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 265 aus 2011,
Text
Anlage IIAnlage römisch zwei
Portfolio Turnover Rate
Die Portfolio Turnover Rate eines Kapitalanlagefonds ist wie folgt zu berechnen:
PTR = [ (Summe 1 – Summe 2) / M ] x 100
wobei bedeuten:
X = Käufe von Wertpapierenrömisch zehn = Käufe von Wertpapieren
Y = Verkäufe von Wertpapieren
Summe 1 = Summe der Transaktionen in Wertpapieren = X + YSumme 1 = Summe der Transaktionen in Wertpapieren = römisch zehn + Y
S = Zeichnungen von Fondsanteilen
T = Rücknahme von Fondsanteilen
Summe 2 = Summe der Transaktionen in Fondsanteilen = S + T
M = durchschnittliches Nettogesamtvermögen Das durchschnittliche Nettogesamtvermögen entspricht dem in den gleichen zeitlichen Abständen wie in Anlage I Ziffer 3. ermittelten Nettoinventarwert.M = durchschnittliches Nettogesamtvermögen Das durchschnittliche Nettogesamtvermögen entspricht dem in den gleichen zeitlichen Abständen wie in Anlage römisch eins Ziffer 3. ermittelten Nettoinventarwert.
Die veröffentlichte PTR soll der/den Perioden entsprechen, für welche die TER veröffentlicht wird.