Rechtstracker.at

§ 4

Fassungen
10.08.2005 bis 30.06.2012 — BGBl. II Nr. 237/2005 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 410.08.200530.06.2012 BGBl. II Nr. 237/2005 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 265/2011

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Prospektinhalt-Verordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 237 aus 2005, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 265 aus 2011,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4

Inkrafttretensdatum

10.08.2005BGBl. II Nr. 237/2005

Außerkrafttretensdatum

30.06.2012aufgehoben durch BGBl. II Nr. 265/2011

Index

37/02 Kreditwesen

Text

Kurze Beurteilung des Risikoprofils

Paragraph 4,

In Schema E Ziffer 2, des InvFG 1993 sind unter der Wortfolge „Kurze Beurteilung des Risikoprofils“ folgende Informationen zu verstehen:

  1. Ziffer eins
    Hinweis darauf, dass der Wert der Anlagen steigen und fallen kann und der Investor möglicherweise weniger als sein investiertes Kapital zurückbekommen kann,
  2. Ziffer 2
    Hinweis darauf, dass alle im vereinfachten Prospekt beschriebenen Risiken im vollständigen Prospekt ausführlicher dargestellt werden,
  3. Ziffer 3
    Angabe aller wesentlichen und konkreten Risiken, die mit dem Investment verbunden sind, wobei die Auflistung der Risiken nach ihrer proportionalen Bedeutung für das individuelle Risikoprofil des Kapitalanlagefonds vorzunehmen ist. Die Wesentlichkeit des Risikos ist auf Basis der Auswirkungen und der Wahrscheinlichkeit des Risikoeintritts zu bemessen. Zu diesen Risken zählen:
    1. Litera a
      das Risiko, dass der gesamte Markt einer Assetklasse sich negativ entwickelt und dass dies den Preis und Wert dieser Anlagen negativ beeinflusst (Marktrisiko),
    2. Litera b
      das Risiko, dass ein Emittent oder eine Gegenpartei seinen/ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann (Kreditrisiko),
    3. Litera c
      das Risiko, dass eine Transaktion innerhalb eines Transfersystems nicht wie erwartet abgewickelt wird, da eine Gegenpartei nicht fristgerecht oder wie erwartet zahlt oder liefert (Erfüllungsrisiko),
    4. Litera d
      das Risiko, dass eine Position nicht rechtzeitig zu einem angemessenen Preis liquidiert werden kann (Liquiditätsrisiko),
    5. Litera e
      das Risiko, dass der Wert der Veranlagungen durch Änderungen des Wechselkurses beeinflusst wird (Wechselkurs- oder Währungsrisiko),
    6. Litera f
      das Risiko des Verlustes von Vermögensgegenständen, die auf Depot liegen, durch Insolvenz, Fahrlässigkeit oder betrügerische Handlung der Depotbank oder der Sub-Depotbank (Verwahrrisiko),
    7. Litera g
      die Risiken, die auf eine Konzentration auf bestimmte Anlagen oder Märkte zurückzuführen sind,
    8. Litera h
      das Performancerisiko, sowie Information darüber, ob Garantien Dritter bestehen und ob solche Garantien eingeschränkt sind,
    9. Litera i
      die Information über die Leistungsfähigkeit allfälliger Garantiegeber,
    10. Litera j
      das Risiko der Inflexibilität, bedingt sowohl durch das Produkt selbst als auch durch Einschränkungen beim Wechsel zu anderen Kapitalanlagefonds,
    11. Litera k
      das Inflationsrisiko,
    12. Litera l
      das Risiko betreffend das Kapital des Kapitalanlagefonds,
    13. Litera m
      das Risiko der Änderung der sonstigen Rahmenbedingungen, wie unter anderem Steuervorschriften.

Schlagworte

Wechselkursrisiko

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2011

Gesetzesnummer

20004206

Dokumentnummer

NOR40066574