Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Chile
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 132/2005Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 132 aus 2005,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 55Artikel 55
Text
TEIL IVTEIL römisch vier
HANDEL UND HANDELSFRAGEN
TITEL ITITEL römisch eins
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
ARTIKEL 55
Ziele
Die Ziele dieses Teils sind die Folgenden:
Schrittweise beiderseitige Liberalisierung des Warenverkehrs im Einklang mit Artikel XXIV des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens 1994 (im Folgenden „GATT 1994“ genannt);Schrittweise beiderseitige Liberalisierung des Warenverkehrs im Einklang mit Artikel römisch 24 des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens 1994 (im Folgenden „GATT 1994“ genannt);
Erleichterung des Warenverkehrs unter anderem durch die vereinbarten Bestimmungen über Zoll und Zollfragen, Normen, technische Vorschriften und Konformitätsbewertungsverfahren, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen sowie den Handel mit Wein, Spirituosen und aromatisierten Getränken;
Liberalisierung des Dienstleistungsverkehrs auf der Grundlage der Gegenseitigkeit im Einklang mit Artikel V des Allgemeinen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen (im Folgenden „GATS“ genannt);Liberalisierung des Dienstleistungsverkehrs auf der Grundlage der Gegenseitigkeit im Einklang mit Artikel römisch fünf des Allgemeinen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen (im Folgenden „GATS“ genannt);
Verbesserung der zwischen den Vertragsparteien geltenden Rahmenbedingungen für Investitionen, insbesondere der Bedingungen für die Niederlassung, auf der Grundlage des Diskriminierungsverbots;
Liberalisierung der laufenden Zahlungen und des Kapitalverkehrs im Einklang mit den im Rahmen der internationalen Finanzinstitutionen übernommenen Verpflichtungen und unter angemessener Berücksichtigung der Stabilität der Währungen der Vertragsparteien;
wirksame beiderseitige Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte der Vertragsparteien;
angemessener und wirksamer Schutz der Rechte an geistigem Eigentum nach den strengsten internationalen Normen;
Einrichtung eines wirksamen Mechanismus für die Zusammenarbeit im Wettbewerbsbereich;
Einrichtung eines wirksamen Streitbeilegungsmechanismus.
Zuletzt aktualisiert am
14.10.2015
Dokumentnummer
NOR40067526