Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Vereinigtes Königreich)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 136/2005Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 136 aus 2005,
Typ
Vertrag – Vereinigtes Königreich
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
Artikel 1 Definitionen
Für die Zwecke dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck
„zuständige Behörde“ im Hinblick auf die Vertragsparteien
im Falle der BVI „the Financial Secretary,
im Falle Österreichs den Bundesminister für Finanzen oder dessen bevollmächtigten Vertreter;
„Wohnsitz“ in Bezug auf den wirtschaftlichen Eigentümer, das Land oder das Gebiet, wo sich seine ständige Adresse gemäß den in Artikel 7 (3) genannten Bedingungen befindet;
„OGAW“ Organismen für die gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, die gemäß der Richtlinie des Rates der Europäischen Union, Richtlinie 85/611/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, zugelassen sind.
Schlagworte
Rechtsvorschrift
Zuletzt aktualisiert am
25.04.2025
Dokumentnummer
NOR40068557