Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Vereinigtes Königreich)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 138/2005 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 151/2023Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 138 aus 2005, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 151 aus 2023,
Typ
Vertrag – Vereinigtes Königreich
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
Artikel 1 Quellensteuer/Steuerrückbehalt durch Zahlstellen
Zinszahlungen im Sinne von Artikel 8, die von einer Zahlstelle mit Sitz im Hoheitsgebiet einer Vertragspartei an einen wirtschaftlichen Eigentümer im Sinne von Artikel 5 geleistet werden, der seinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei hat, unterliegen vorbehaltlich Artikel 3 während des Übergangszeitraums gemäß Artikel 14 ab dem in Artikel 15 genannten Zeitpunkt einer Quellensteuer/einem Steuerrückbehalt. Der Satz der Quellensteuer/des Steuerrückbehalts beträgt in den ersten drei Jahren des Übergangszeitraums 15%, in den darauf folgenden drei Jahren 20% und danach 35%.
Zuletzt aktualisiert am
25.04.2025
Dokumentnummer
NOR40068592