Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Vereinigtes Königreich)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 139/2005Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 139 aus 2005,
Typ
Vertrag – Vereinigtes Königreich
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 10Artikel 10
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
Artikel 10
Inkrafttreten
Dieses Abkommen tritt am dreißigsten Tag nach dem späteren Datum, an dem die betreffenden Regierungen einander schriftlich mitteilen, dass die verfassungsmäßig vorgesehenen Formalitäten erfüllt worden sind, in Kraft und seine Bestimmungen finden ab dem Zeitpunkt Anwendung, ab dem die Richtlinie gemäß den Absätzen 2 und 3 des Artikels 17 anwendbar ist.
Zuletzt aktualisiert am
25.04.2025
Dokumentnummer
NOR40068620