Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Auswirkung grenznaher Flugplätze - Suspendierung
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 152/2005Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 152 aus 2005,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Text
Für die am Flugplatz St. Gallen-Altenrhein geplanten Flugtage vom
bis 28. August 2005 sowie für einen Trainingstag am 25. August 2005 wird die Ressortvereinbarung vom 19. März 1992 *1) zur Durchführung des Vertrages zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Auswirkungen des Betriebes bestehender grenznaher Flugplätze in denjenigen Punkten, die der Abhaltung dieser Flugtage entgegenstehen, wie insbesondere die Tageslärmpegel, suspendiert. Die generellen Öffnungszeiten des Flugplatzes St. Gallen-Altenrhein bleiben unberührt.
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*1) Kundgemacht im BGBl. Nr. 172/1992, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 206/1997 und BGBl. III Nr. 91/2003*1) Kundgemacht im Bundesgesetzblatt Nr. 172 aus 1992,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 206 aus 1997, und Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 91 aus 2003,
Zuletzt aktualisiert am
04.03.2010
Dokumentnummer
NOR40068827