Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Erteilung von Visa zur Durchreise und zum kurzfristigen Aufenthalt
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 161/2005 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 134/2010Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 161 aus 2005, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 134 aus 2010,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 6Artikel 6
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Text
Artikel 6
Dieses Abkommen unterliegt der Genehmigung gemäß den innerstaatlichen Vorschriften jeder Vertragspartei. Es tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Vertragsparteien einander schriftlich auf diplomatischem Weg mitteilen, dass die innerstaatlichen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten des Abkommens erfüllt sind, frühestens jedoch mit dem Beitritt der Republik Malta zur Europäischen Union.
Zuletzt aktualisiert am
10.02.2011
Dokumentnummer
NOR40068972