Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Metallbearbeitung-Ausbildungsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 267/2005 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 182/2012Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 267 aus 2005, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 182 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
50/04 Berufsausbildung
Text
Praktische Prüfung
Prüfarbeit
§ 5.Paragraph 5,
(1)Absatz eins,Die Prüfung ist nach Angabe der Prüfungskommission in Form eines betrieblichen Arbeitsauftrages durchzuführen.
(2)Absatz 2,Die Aufgabe hat sich auf Arbeitsproben im Bereich der Metalltechnik unter Einschluss von Arbeitsplanung, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, allenfalls erforderliche Maßnahmen zum Umweltschutz und Maßnahmen der Qualitätskontrolle zu erstrecken. Die einzelnen Schritte bei der Ausführung der Aufgabe sind von Hand oder rechnergestützt zu dokumentieren. Die Prüfungskommission kann dem Prüfling anlässlich der Aufgabenstellung hierfür entsprechende Unterlagen zur Verfügung stellen. Im Rahmen der Prüfarbeit sind insbesondere folgende Tätigkeiten nachzuweisen:
eine mechanische Arbeitsprobe (Fertigkeiten in der Werkstoffverarbeitung von Hand und mit Maschine) nach Vorgabe inkl. Drehen, Fräsen und Schweißen,
Zusammenbau der unter lit. a gefertigten Maschinenteile.Zusammenbau der unter Litera a, gefertigten Maschinenteile.
(3)Absatz 3,Die Prüfungskommission hat unter Bedachtnahme auf den Zweck der Lehrabschlussprüfung, die Anforderungen der Berufspraxis und das Tätigkeitsgebiet des Lehrbetriebs eine Prüfarbeit zu stellen, die in der Regel in sieben Stunden durchgeführt werden kann.
(4)Absatz 4,Die Prüfung ist nach neun Stunden zu beenden.
(5)Absatz 5,Für die Bewertung der Prüfarbeit sind folgende Kriterien maßgebend:
zielorientierte Planung und Ausführung des Arbeitsablaufes unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben,
fachgerechte Verarbeitung des Materials,
fachgerechte Montage und funktionsgerechter Zusammenbau.
Zuletzt aktualisiert am
05.06.2012
Dokumentnummer
NOR40069006