Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 173/2005Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 173 aus 2005,
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 34Artikel 34
Index
79/01 Schulen, Universitäten
Text
Artikel 34
Diese Vereinbarung tritt an die Stelle der Satzung vom 12. April 1957 und des dazugehörigen Protokolls vom 13. April 1962. Soweit in dieser Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist, bleibt das Abkommen über die Europäische Abiturprüfung in Kraft. Das Zusatzprotokoll betreffend die Münchener Schule, das unter Bezugnahme auf das Protokoll vom 13. April 1962 erstellt und am 15. Dezember 1975 in Luxemburg unterzeichnet wurde, wird von dieser Vereinbarung nicht berührt. Bezugnahmen in vor dieser Vereinbarung verabschiedeten Rechtsakten betreffend die Schulen gelten als Bezugnahmen auf die entsprechenden Artikel dieser Vereinbarung.
Geschehen zu Luxemburg am einundzwanzigsten Juni neunzehnhundertvierundneunzig.
Zuletzt aktualisiert am
05.05.2022
Dokumentnummer
NOR40069081