Norm Übertragung einer Liegenschaft des Bundes an die Gesellschaft Spanische Hofreitschule – Bundesgestüt Piber× ▾ ‹›Gliederung Übertragung einer Liegenschaft des Bundes an die Gesellschaft Spanische Hofreitschule – Bundesgestüt Piber Fassungen (Gesetz) ab 15.09.2005 — BGBl. II Nr. 300/2005 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute15.09.2005 BGBl. II Nr. 300/2005 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 15.09.2005 § 1§ 2