Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ sowie Festlegung der akademischen Grade „Master of Science in Counseling“ und „Master in European Studies“; Lehrgang „Psychosoziale Beratung“ und Lehrgang „Internationales und europäisches Wirtschaftsrecht für Wirtschaftswissenschafterinnen und Wirtschaftswissenschafter“, Schloss Hofen – Wissenschafts- und Weiterbildungs-GmbH, Lochau, Vorarlberg
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 304/2005Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 304 aus 2005,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
72/01 Hochschulorganisation
Text
Lehrgang „Psychosoziale Beratung“
§ 1.Paragraph eins,
Die Schloss Hofen – Wissenschafts- und Weiterbildungs-GmbH, Lochau, Vorarlberg, ist berechtigt, den Lehrgang „Psychosoziale Beratung“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen. Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges „Psychosoziale Beratung“ hat an die Absolventinnen und Absolventen dieses Lehrganges den akademischen Grad „Master of Science in Counseling“, abgekürzt „MSc“, zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
16.02.2026
Dokumentnummer
NOR40069352