Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Europäische Zahlungsunion - Zusatzprotokoll Nr. 3
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 224/1957Bundesgesetzblatt Nr. 224 aus 1957,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
39/07 Zahlungsverkehr
Text
Artikel 1
Artikel 8 lit. b des Abkommens erhält folgende Fassung:Artikel 8 Litera b, des Abkommens erhält folgende Fassung:
b)Litera b Die Bestimmungen dieses Artikels verpflichten eine Vertragspartei nicht, ihre Währung anderen Vertragsparteien in Beträgen zur Verfügung zu stellen, die insgesamt höher sind als der Betrag, um den ihr kumulativer Rechnungsüberschuß niedriger ist als die Beträge, die gemäß Artikel 11 und 13 audgeglichen werden können.”
Zuletzt aktualisiert am
12.02.2014
Dokumentnummer
NOR40069985