Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Europäische Zahlungsunion - Zusatzprotokoll Nr. 3
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 224/1957Bundesgesetzblatt Nr. 224 aus 1957,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 12Artikel 12
Index
39/07 Zahlungsverkehr
Text
Artikel 12
§ 8 der Anlage B des Abkommens erhält folgende Fassung:Paragraph 8, der Anlage B des Abkommens erhält folgende Fassung:
„§ 8.Paragraph 8,
Die Union wird bei Beendigung dieses Abkommens auf Grund des Artikels 36 dieses Abkommens nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen liquidiert, jedoch vorbehaltlich von Beschlüssen, welche die Organisation im Einvernehmen mit der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über in besonderen Fällen gemäß Artikel 13 dieses Abkommens gewährte Kredite faßt.“
Zuletzt aktualisiert am
12.02.2014
Dokumentnummer
NOR40069996