Rechtstracker.at

Art. 14

Fassungen
ab 23.04.1957 — BGBl. Nr. 224/1957 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 14 heute23.04.1957 BGBl. Nr. 224/1957 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Europäische Zahlungsunion - Zusatzprotokoll Nr. 3

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 224 aus 1957,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 14

Inkrafttretensdatum

23.04.1957BGBl. Nr. 224/1957

Außerkrafttretensdatum

Index

39/07 Zahlungsverkehr

Text

Artikel 14

Ziffer eins Die Artikel 1 bis 13 dieses Zusatzprotokolls sind Bestandteile des Abkommens.

Ziffer 2 Dieses Zusatzprotokoll wird ratifiziert. Es tritt zu demselben Zeitpunkt wie das Abkommen in Kraft oder, wenn dieses Zusatzprotokoll zu diesem Zeitpunkt noch nicht von allen Signatarstaaten ratifiziert ist, nach Hinterlegung der Ratifikationsurkunden durch alle Signatarstaaten.

Ziffer 3 Dieses Zusatzprotokoll bleibt bis zu Beendigung des Abkommens in Kraft. Die Bestimmungen der Artikel 34, 35bis und 36 des Abkommens gelten für dieses Zusatzprotokoll ebenso wie für das Abkommen.

Zuletzt aktualisiert am

12.02.2014

Gesetzesnummer

20004344

Dokumentnummer

NOR40069998