Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Name, Abkürzung und Emblem der Europäischen Zentralbank (EZB)
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 337/2005Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 337 aus 2005,
Inkrafttretensdatum
19.10.2005
Außerkrafttretensdatum
01.12.2009
Index
26/02 Marken- und Musterschutz
Langtitel
Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und
Technologie betreffend den Namen, die Abkürzung und das Emblem der
Europäischen Zentralbank (EZB) in den zwanzig offiziellen Sprachen
der Europäischen Union
StF: BGBl. II Nr. 337/2005
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 389/2009).Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 389 aus 2009,).
Zuletzt aktualisiert am
16.12.2009
Dokumentnummer
NOR30004744