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Art. 1

Fassungen
ab 23.04.1957 — BGBl. Nr. 224/1957 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 1 heute23.04.1957 BGBl. Nr. 224/1957 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Europäische Zahlungsunion - Zusatzprotokoll Nr. 5

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 224 aus 1957,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

23.04.1957BGBl. Nr. 224/1957

Außerkrafttretensdatum

Index

39/07 Zahlungsverkehr

Text

Artikel 1

Litera a Artikel 4 Litera e, des Abkommens erhält folgende Fassung:

Litera e Beträge, die aus anderen Kapitalbewegungen herrühren als den im Artikel 12 und in der Anlage A dieses Abkommens genannten, werden auf Antrag der beiden beteiligten Vertragsparteien von der Errechnung der bilateralen Überschüsse oder Defizite ausgeschlossen. Sind solche Beträge jedoch innerhalb des Währungsgebietes einer Vertragspartei verwendet worden, so dürfen sie von der Errechnung nicht mehr ausgeschlossen werden, es sei denn, daß die Organisation etwas anderes bestimmt. Zahlungen zur Verzinsung oder Tilgung der in diesem Absatz genannten Beträge sind, gleichgültig, ob die letzteren ausgeschlossen sind oder nicht, von der Berechnung der bilateralen Überschüsse oder Defizite über einen zum Zeitpunkt der Durchführung der Kapitalbewegungen von den betreffenden Vertragsparteien gestellten Antrag auszuschließen.“

Litera b In Artikel 4 des Abkommens wird nach Litera e, eine neue lit. ebis eingefügt, die folgende Fassung erhält:

ebis Zahlungen auf Grund eines gemäß Artikel 13bis abgeschlossenen Abkommens sind von der Berechnung der bilateralen Überschüsse oder Defizite auszuschließen.“

Zuletzt aktualisiert am

12.02.2014

Gesetzesnummer

20004360

Dokumentnummer

NOR40070104