Rechtstracker.at

§ 1

Fassungen
26.10.2005 bis 30.04.2006 — BGBl. II Nr. 350/2005 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 126.10.200530.04.2006 BGBl. II Nr. 350/2005 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 350 aus 2005,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

26.10.2005BGBl. II Nr. 350/2005

Außerkrafttretensdatum

30.04.2006

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung

Text

Paragraph eins, Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent in der Höhe von 865 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die nachstehenden

Bundesländer wie folgt aufgeteilt:

  Kärnten:   15 für die Beschäftigung in Gletscherregionen und deren

             Einzugsbereich

  Salzburg:  260 für die Beschäftigung in Gletscherregionen und

             deren Einzugsbereich

  Tirol:     550 für die Beschäftigung in Gletscherregionen und

             deren Einzugsbereich

  Wien:      40 für die Beschäftigung in Schaustellerbetrieben und

             auf Weihnachtsmärkten.

Gesetzesnummer

20004365

Dokumentnummer

NOR40070290