Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Saudi-Arabien zur Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Industrie und Technologie
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 182/2005Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 182 aus 2005,
Typ
Vertrag – Saudi-Arabien
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Text
Artikel 2
Die Vertragsparteien werden die Kooperation im Bereich Wirtschaft, Handel und Tourismus sowie die technischen Zusammenarbeit zwischen ihren beiden Staaten und ihren Staatsangehörigen einschließlich natürlicher und juristischer Personen unterstützen. Die Bereiche dieser Zusammenarbeit beinhalten unter anderem Folgende:
Zusammenarbeit im wirtschaftlichen Bereich einschließlich industrieller, Erdöl-, Bergbau-, petrochemischer, Landwirtschafts-, Vieh-, Tourismus- und Gesundheitsprojekte;
Förderung des Informationsaustauschs im Zusammenhang mit wissenschaftlicher Forschung und Technologie;
Förderung des Austauschs von Know-how und technischer Erfahrungen im Rahmen spezifischer Kooperationsprogramme;
Förderung des Austauschs von Waren und Erzeugnissen zwischen den beiden Staaten.
Schlagworte
Erdölprojekt, Bergbauprojekt, Landwirtschaftsprojekt, Viehprojekt, Tourismusprojekt
Zuletzt aktualisiert am
23.11.2015
Dokumentnummer
NOR40070660