Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Saudi-Arabien zur Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Industrie und Technologie
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 182/2005Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 182 aus 2005,
Typ
Vertrag – Saudi-Arabien
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Text
Artikel 5
Die Vertragsparteien werden die technische Zusammenarbeit auf den Gebieten Wasser, Abwasser und wissenschaftlicher Forschung fördern, die durch einen Informations-, Wissenschafts- und Technologieaustausch erfolgen kann:
Durchführung von Untersuchungen und Abschätzung von Wasserreserven;
Bewirtschaftung von Grundwasservorräten;
Wissenschaftliche Aufbereitung sektorspezifischer Wasserfragen;
Aufbereitung und Wiederverwendung von Abwasser und Abschätzung der Auswirkungen auf die Umwelt;
Rationalisierung des Wasserverbrauchs durch moderne, wassersparende Geräte und Anlagen;
Gemeinsame Investition privatwirtschaftlicher Unternehmen im Königreich Saudi-Arabien, insbesondere im Bereich Entsalzung und Abwasser;
Rückführung von aufbereitetem Abwasser in den Boden und Abschätzung der Auswirkungen;
Ausbildung und capacity building in Wasserfragen.
Schlagworte
Informationsaustausch, Wissenschaftsaustausch
Zuletzt aktualisiert am
23.11.2015
Dokumentnummer
NOR40070663