Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
05.11.2005 bis 31.12.2007 — BGBl. II Nr. 358/2005 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 105.11.200531.12.2007 BGBl. II Nr. 358/2005 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Statistik über die Agrarstruktur und den Viehbestand im Jahr 2005

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 358 aus 2005,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

05.11.2005BGBl. II Nr. 358/2005

Außerkrafttretensdatum

31.12.2007

Index

46/01 Bundesstatistikgesetz

Text

Anlage römisch eins

Name, Anschrift, Telefonnummer, e-Mail-Adresse des Betriebsinhabers

(Betriebsdaten)

Rechtsform des Betriebs

  1. Ziffer eins
    Besitzverhältnisse in Ar
    Fläche im Eigentum insgesamt landwirtschaftlich genutzte Fläche im Eigentum verpachtete Fläche insgesamt
    verpachtete landwirtschaftlich genutzte Fläche sonst zur Bewirtschaftung abgegebene Fläche insgesamt sonst zur Bewirtschaftung abgegebene landwirtschaftlich genutzte Fläche
    zugepachtete Fläche insgesamt
    zugepachtete landwirtschaftlich genutzte Fläche sonst zur Bewirtschaftung erhaltene Fläche insgesamt sonst zur Bewirtschaftung erhaltene landwirtschaftlich genutzte Fläche
    bewirtschaftete Fläche insgesamt landwirtschaftlich genutzte Fläche

  1. Ziffer 2
    Bewirtschaftungssystem und -methoden Landwirtschaftlich genutzte Fläche, die gemäß VO 2092/91 biologisch bewirtschaftet wird
    Vom Landeshauptmann anerkannt (Ar)
    in Umstellungsphase (Ar)
    Werden auch in der tierischen Erzeugung biologische Produktionsmethoden angewandt? (völlig, teilweise, überhaupt nicht)
    Hat der Betrieb in den letzten 5 Jahren eine Investitionsbeihilfe erhalten?
    für betriebliche Investitionen (ja/nein)
    für sonstige Maßnahmen der Ländlichen Entwicklung
    (Forstförderung, Artikel 33, Maßnahme) (ja/nein)
    Entfallen auf Direktvermarktung an die Verbraucher mehr als 50% der Gesamtverkäufe (ja/nein)

  1. Ziffer 3
    Kulturarten und bewässerte Flächen in Ar
    Ackerland
    Haus- und Nutzgärten
    Intensivobstanlagen einschließlich Beerenobst (ohne Erdbeeren)
    Extensivobstanlagen
    Weingärten
    Reb- und Baumschulen
    Forstbaumschulen
    Einmähdige Wiesen
    Mehrmähdige Wiesen
    Kulturweiden
    Hutweiden
    Almen
    Bergmähder
    Streuwiesen
    GLÖZ G-Flächen
    Summe der landwirtschaftlich genutzten Flächen
    Wald
    Energieholzflächen
    Christbaumkulturen
    Forstgärten
    Nicht mehr genutztes Grünland
    Fließende und stehende Gewässer
    Unkultivierte Moorflächen
    Gebäude- und Hofflächen
    Sonstige unproduktive Flächen
    Gesamtfläche
    Bewässerung in Ar
    In den letzten 12 Monaten tatsächlich bewässerte Fläche
    Fläche, die bewässert werden könnte

  1. Ziffer 4
    Anbau auf dem Ackerland in Ar (Hauptnutzung – Ernte 2005) Winterweichweizen
    Sommerweichweizen
    Hartweizen (Durum)
    Dinkel
    Roggen
    Wintergerste
    Sommergerste
    Hafer
    Wintermenggetreide
    Triticale
    Sommermenggetreide
    Sonstiges Getreide
    Körnermais
    Mais für Corn-cob-mix
    Silomais
    Grünmais
    Körnererbsen
    Ackerbohnen
    Süßlupinen
    Linsen, Kichererbsen und Wicken
    Andere Hülsenfrüchte
    Frühe und mittelfrühe Speisekartoffeln
    Spätkartoffeln
    Zuckerrüben
    Futterrüben und sonstige Futterhackfrüchte
    Hopfen
    Tabak
    Winterraps zur Ölgewinnung
    Sommerraps und Rübsen
    Sonnenblumen
    Sojabohnen
    Mohn
    Öllein
    Ölkürbis
    Sonstige Ölfrüchte
    Flachs
    Hanf
    Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen
    Sonstige Handelsgewächse
    Erdbeeren
    Gemüse im Freiland - Feldanbau
    Gemüse im Freiland - Gartenbau
    Gemüse unter Glas bzw. Folie
    Blumen und Zierpflanzen im Freiland
    Blumen und Zierpflanzen unter Glas
    Rotklee und sonstige Kleearten
    Luzerne
    Kleegras
    Sonstiger Feldfutterbau
    Ackerwiesen, Ackerweiden
    Sämereien und Pflanzgut
    Brachefläche, für die keine Beihilfe gewährt wird
    Brachefläche, die einer Beihilfenregelung unterliegt und nicht
    wirtschaftlich genutzt wird
    Sonstige Kulturen auf dem Ackerland
    Ackerland insgesamt

  1. Ziffer 5
    Flächen, die einer Beihilfenregelung zur Stilllegung unterliegen
    Schwarzbrache (Grünbrache), die nicht wirtschaftlich genutzt wird
    Flächen, die zur Erzeugung von landwirtschaftlichen Rohstoffen dienen, die nicht für Nahrungs- oder Futtermittelzwecke bestimmt sind (zB Zuckerrüben, Raps, nicht-forstliche Bäume und Sträucher etc.), einschließlich Linsen, Kichererbsen und Wicken
    In Dauergrünland umgewandelte Flächen
    Ehemals landwirtschaftliche Flächen, die in Forstflächen umgewandelt wurden oder sich in Vorbereitung zur Aufforstung befinden

  1. Ziffer 6
    Anlagen zur Lagerung von Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft Jauchegruben (Anzahl und verfügbare Lagerkapazität in Monaten) Gülleanlagen (Anzahl und verfügbare Lagerkapazität in Monaten) Düngerstätten für Festmist (Anzahl und verfügbare Lagerkapazität in Monaten)

  1. Ziffer 7
    Ländliche Entwicklung: Ausübung anderer Erwerbstätigkeiten (außer Landwirtschaft), die direkt mit dem Betrieb in Verbindung stehen
    Fremdenverkehr, Beherbergung und Angebot von sonstigen
    Freizeitaktivitäten
    Herstellung von handwerklichen Erzeugnissen
    Verarbeitung und Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse
    Be- und Verarbeitung von Holz
    Aquakultur
    Erzeugung von erneuerbarer Energie
    Vertragliche Arbeiten (mit betriebseigenen Maschinen und Geräten)

  1. Ziffer 8
    Land- und forstwirtschaftliche Maschinen und Geräte Betriebseigene Maschinen und Geräte (Anzahl)
    Traktoren unter 40 kW (54 PS)
    40 bis unter 60 kW (82 PS)
    60 bis unter 80 kW (109 PS)
    80 bis unter 100 kW (135 PS)
    100 kW (135 PS) und mehr
    Einachstraktoren, Motorhacken, Motorfräsen und Motormäher
    Mähdrescher
    Kartoffelvollerntemaschinen Rübenvollerntemaschinen
    Sonstige Erntemaschinen für Grünfutter, Heu, etc. Bewässerungsanlage (feststehend/mobil)
    Einsatz betriebsfremder Maschinen in den letzten zwölf Monaten
    Traktoren unter 40 kW (54 PS)
    40 bis unter 60 kW (82 PS)
    60 bis unter 80 kW (109 PS)
    80 bis unter 100 kW (135 PS)
    100 kW (135 PS) und mehr
    Einachstraktoren, Motorhacken, Motorfräsen und Motormäher
    Mähdrescher
    Kartoffelvollerntemaschinen Rübenvollerntemaschinen
    Sonstige Erntemaschinen für Grünfutter, Heu, etc.

  1. Ziffer 9
    Familieneigene land- und forstwirtschaftliche Arbeitskräfte und sonstige Personen im Betriebshaushalt
    Betriebsinhaber
    Betriebsleiter
    zu allen Personen
    Familienverhältnis zum Betriebsinhaber (außer bei Betriebsinhaber selbst)
    Geburtsjahr
    Geschlecht
    Hauptberuf
    Arbeitszeit im Betrieb
    (0%/1 bis 24%/25 bis 49%/50 bis 74%/75 bis 99%/100% der jährlichen Arbeitszeit einer vollzeitlich beschäftigten Person)

  1. Ziffer 10
    Familienfremde land- und forstwirtschaftliche Arbeitskräfte Betriebsleiter
    Geburtsjahr
    Geschlecht
    Arbeitszeit im Betrieb
    (1 bis 24%/25 bis 49%/50 bis 74%/75 bis 99%/100% der jährlichen Arbeitszeit einer vollzeitlich beschäftigten Person)
    Regelmäßig beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte:
    Anzahl je Altersklasse (unter 25 Jahre, 25 - 34 Jahre, 35 - 44 Jahre, 45 – 54 Jahre, 55 - 64 Jahre, 65 Jahre und älter)
    Anzahl je Geschlecht
    Arbeitszeit im Betrieb
    (1 bis 24%/25 bis 49%/50 bis 74%/75 bis 99%/100% der jährlichen Arbeitszeit einer vollzeitlich beschäftigten Person)
    Unregelmäßig beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte
    Anzahl je Geschlecht
    Summe der Arbeitstage

  1. Ziffer 11
    Land- und forstwirtschaftliche Ausbildung des Betriebsleiters ausschließlich praktische Erfahrung
    Grundausbildung
    umfassende land- und forstwirtschaftliche Ausbildung

  1. Ziffer 12
    Rinderbestand
    Jungvieh unter ein Jahr alt
    männlich
    weiblich
    Jungvieh ein Jahr bis unter zwei Jahre alt
    Stiere und Ochsen
    Kalbinnen
    Rinder zwei Jahre alt und älter
    Stiere und Ochsen
    Kalbinnen
    Milchkühe
    Andere Kühe
    Rinder insgesamt

  1. Ziffer 13
    Sonstiger Viehbestand
    Pferde, Esel, Muli
    Schweine
    Ferkel unter 20 kg Lebendgewicht
    Jungschweine von 20 bis unter 50 kg Lebendgewicht
    Mastschweine (einschließlich ausgemerzter Zuchttiere) mit
    einem Lebendgewicht von 50 kg und darüber
    50 bis unter 80 kg
    80 bis unter 110 kg
    110 kg und mehr
    Zuchtschweine mit einem Lebendgewicht von 50 kg und darüber
    Jungsauen, noch nie gedeckt
    Jungsauen, erstmals gedeckt
    Ältere Sauen, gedeckt
    Ältere Sauen, nicht gedeckt
    Zuchteber
    Schweine insgesamt
    Schafe
    Mutterschafe und gedeckte Lämmer
    Andere Schafe
    Schafe insgesamt
    Ziegen
    Ziegen, die bereits gezickelt haben und gedeckte Ziegen
    Andere Ziegen
    Ziegen insgesamt
    Geflügel
    Masthähnchen und -hühnchen
    Küken für Legezwecke, Legehennen, Hähne
    Hühner insgesamt
    Truthühner
    Enten
    Gänse
    Sonstiges Geflügel
    Sonstige Nutztiere
    Schlachtungen
    Nicht untersuchte Schlachtungen von Schweinen

Schlagworte

Bewirtschaftsungsmethode, Hausgarten, Rebschule, Gebäudefläche, Heilpflanze, Duftpflanze, Nahrungszweck, Bearbeitung, Masthühnchen

Gesetzesnummer

20004405

Dokumentnummer

NOR40070870