Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Veröffentlichung eines Verzeichnisses validierter Alternativmethoden für kosmetische Mittel
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 361/2005 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 67/2014Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 361 aus 2005, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 67 aus 2014,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Text
§ 2.Paragraph 2,
In der Anlage werden die vom Europäischen Zentrum für die Validierung von Alternativmethoden (ECVAM) der Gemeinsamen Forschungsstelle validierten Alternativmethoden gemäß § 1 verzeichnet. Da Tierversuche unter Umständen nicht vollständig durch Alternativmethoden ersetzt werden können, wird angegeben, ob die jeweilige Alternativmethode Tierversuche vollständig oder nur teilweise ersetzt. In der Anlage werden die vom Europäischen Zentrum für die Validierung von Alternativmethoden (ECVAM) der Gemeinsamen Forschungsstelle validierten Alternativmethoden gemäß Paragraph eins, verzeichnet. Da Tierversuche unter Umständen nicht vollständig durch Alternativmethoden ersetzt werden können, wird angegeben, ob die jeweilige Alternativmethode Tierversuche vollständig oder nur teilweise ersetzt.
Zuletzt aktualisiert am
12.08.2014
Dokumentnummer
NOR40070882