Kurztitel
Befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 373/2005Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 373 aus 2005,
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
Text
§ 1. Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent in der Höhe von 7 140 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die Bundesländer wie folgt aufgeteilt: Paragraph eins, Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent in der Höhe von 7 140 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die Bundesländer wie folgt aufgeteilt:
Burgenland: ............. 125
Kärnten: ................ 165
Niederösterreich: ....... 160, davon 23 für Schaustellerbetriebe
Oberösterreich: ......... 260, davon 23 für
Schaustellerbetriebe
Salzburg: ............... 2 335
Steiermark: ............. 495, davon 18 für
Schaustellerbetriebe
Tirol: .................. 2 950, davon 4 für
Schaustellerbetriebe
Vorarlberg: ............. 600
Wien: ................... 50, davon 5 für Schaustellerbetriebe