Kurztitel
Budgetüberschreitungsgesetz 2005
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 148/2005Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 148 aus 2005,
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. I Nr. 94/2007).Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 94 aus 2007,).
Text
§ 2.Paragraph 2,
Die Bedeckung der im § 1 genehmigten Überschreitungen ist wie folgt sicherzustellen: Die Bedeckung der im Paragraph eins, genehmigten Überschreitungen ist wie folgt sicherzustellen:
VA-Ansatz Betreffend Millionen Euro
a) Ausgabeneinsparungen
1/10005 Bundeskanzleramt; Zentralleitung;
Bezugsvorschüsse ...................... 0,100
1/10007 Bundeskanzleramt; Zentralleitung;
Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) 0,200
1/10008 Bundeskanzleramt; Zentralleitung;
Aufwendungen .......................... 0,082
1/11006 Bundesministerium für Inneres;
Zentralleitung; Förderungen ........... 0,010
1/12008 Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur; Zentralleitung
(Verwaltungsbereich Bildung);
Aufwendungen .......................... 0,634
1/13056 Kulturelle Schwerpunktprogramme;
Förderungen ........................... 0,865
1/13078 Kulturentwicklung-Kulturinitiativen;
Aufwendungen .......................... 0,015
1/50400 Zoll- und Abgabenverwaltung;
Personalausgaben ...................... 0,344
1/65158 Verkehr, Innovation und Technologie;
Bundesministerium (Zweckaufwand);
Gemeinwirtschaftliche Leistungen ...... 4,324
Summe a) Ausgabeneinsparungen ......... 6,574
b) Mehreinnahmen
2/58904 Finanzierungen, Währungstauschverträge;
Sonstige Einnahmen; Erfolgswirksame
Einnahmen ............................. 4,797
c) Rücklagenauflösungen
2/51297 Auflösung von Rücklagen ............... 5,180
Insgesamt ............................. 16,551