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§ 1

Fassungen
ab 31.12.2005 — BGBl. I Nr. 160/2005 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 1 heute31.12.2005 BGBl. I Nr. 160/2005 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Kärnten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 160 aus 2005,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

31.12.2005BGBl. I Nr. 160/2005

Außerkrafttretensdatum

Index

31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds

Text

Paragraph eins,

Dem Land Kärnten wird aus Anlass der 85. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung, bei der sich die im Abstimmungsgebiet ansässige Wohnbevölkerung für die Angliederung an die Republik Österreich entschieden hat, im Jahr 2005 aus Bundesmitteln ein einmaliger Zweckzuschuss von zwei Millionen Euro gewährt. Dieser Zuschuss ist für Zukunftsprojekte für junge Menschen in Kärnten zu verwenden und ist zur Stärkung der Landesmittel bestimmt, die diesen Zwecken gewidmet sind.

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2012

Gesetzesnummer

20004447

Dokumentnummer

NOR40071738