Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
HKW-Anlagen-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 411/2005Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 411 aus 2005,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 6Paragraph 6
Index
50/01 Gewerbeordnung
Text
Begrenzung der Emissionen
§ 6.Paragraph 6,
Werden Behälter mit halogenierten organischen Lösungsmitteln befüllt oder entleert, so ist eine Gaspendelleitung zu verwenden oder ist das aus dem Behälter verdrängte lösungsmittelhältige Abgas über eine Abgasreinigungsanlage zu führen; dies gilt auch für die Befüllung oder Entleerung von Behältern, die in HKW-Anlagen eingebaut sind.
Zuletzt aktualisiert am
16.03.2015
Dokumentnummer
NOR40071793