Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Unbilligkeit der Einhebung im Sinn des § 236 BAOUnbilligkeit der Einhebung im Sinn des Paragraph 236, BAO
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 435/2005Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 435 aus 2005,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Text
§ 2.Paragraph 2,
Eine persönliche Unbilligkeit liegt insbesondere vor, wenn die Einhebung
die Existenz des Abgabepflichtigen oder seiner ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Angehörigen gefährden würde;
mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, etwa wenn die Entrichtung der Abgabenschuldigkeit trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Vermögensveräußerung möglich wäre und dies einer Verschleuderung gleichkäme.
Zuletzt aktualisiert am
24.09.2013
Dokumentnummer
NOR40072919