Rechtstracker.at

§ 16

Fassungen
31.12.2005 bis 07.03.2008 — BGBl. II Nr. 476/2005 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 1631.12.200507.03.2008 BGBl. II Nr. 476/2005 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Frauenförderungsplan des Rechnungshofes

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 476 aus 2005,

Typ

K

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 16

Inkrafttretensdatum

31.12.2005BGBl. II Nr. 476/2005

Außerkrafttretensdatum

07.03.2008

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 84 aus 2008,).

Text

Wiedereinstieg für karenzierte Bedienstete

Paragraph 16,

Frauen ist jegliche Unterstützung zu bieten, um ihren Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern. Vor allem ist ihnen nach Beendigung ihres Karenzurlaubes die Möglichkeit zur Teilnahme an den Integrationsmodulen zu bieten, die einen wesentlichen Teil des Aus– und Fortbildungskonzepts darstellen.

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2025

Gesetzesnummer

20004466

Dokumentnummer

NOR40072999