Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Frauenförderungsplan des Rechnungshofes
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 476/2005Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 476 aus 2005,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 84/2008).Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 84 aus 2008,).
Text
Darstellung der Funktionen im Rechnungshof unter Berücksichtigung
des Frauenanteils
§ 4.Paragraph 4,
Die geschlechterspezifische Besetzung der Funktionen im Rechnungshof stellt sich wie folgt dar:
(1)Absatz eins,Verwendungsgruppe A1:
Sektionsleitung: 5 Männer; 0 unbesetzt
Abteilungsleitung:
31 Männer, 4 Frauen; 0 unbesetzt
davon zusätzliche Funktion der Sektionsleitungstellvertretung:
3 Männer; 2 Frauen; 0 unbesetzt
Stellvertretung der Abteilungsleitung sowie
Prüfungsleitung und Fachbereichsleitung:
50 Männer, 19 Frauen; 3 unbesetzt
Insgesamt bestehen somit 114 besetzte (und 3 unbesetzte) Funktionen; hievon 25 mit Frauen besetzt, dies sind 21,93% (Frauenförderungsplan 2004/2005: 16,52%).
(2)Absatz 2,Verwendungsgruppe A2:
Leitung der Bibliothek: 1 Mann
Leitung der Wirtschaftsstelle: 1 Frau
Insgesamt bestehen somit 2 Funktionen; eine wird von einer Frau ausgeübt, dies sind 50% (Frauenförderungsplan 2004/2005: 50%).
(3)Absatz 3,Verwendungsgruppe A3:
Stellvertretung der Leitung der Wirtschaftsstelle: 1 Mann
Leitung der Ministerialkanzleidirektion: 1 Mann
Stellvertretung der Ministerialkanzleidirektion: 1 Frau
Leitung der allgemeinen Kanzlei: 1 Frau
Leitung der Administrativen Unterstützungsstellen der Sektionen:
5 Frauen
Stellvertretung der Administrativen Unterstützungsstellen der Sektionen: 3 Frauen
Insgesamt bestehen somit 12 Funktionen; hievon sind 10 mit Frauen besetzt, dies sind 83,33% (Frauenförderungsplan 2004/2005: 77,78%).
Zuletzt aktualisiert am
16.01.2025
Dokumentnummer
NOR40072987