Rechtstracker.at

§ 4

Fassungen
31.12.2005 bis 07.03.2008 — BGBl. II Nr. 476/2005 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 431.12.200507.03.2008 BGBl. II Nr. 476/2005 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Frauenförderungsplan des Rechnungshofes

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 476 aus 2005,

Typ

K

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4

Inkrafttretensdatum

31.12.2005BGBl. II Nr. 476/2005

Außerkrafttretensdatum

07.03.2008

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 84 aus 2008,).

Text

Darstellung der Funktionen im Rechnungshof unter Berücksichtigung

des Frauenanteils

Paragraph 4,

Die geschlechterspezifische Besetzung der Funktionen im Rechnungshof stellt sich wie folgt dar:

  1. Absatz eins,Verwendungsgruppe A1:
    • Strichaufzählung
      Sektionsleitung: 5 Männer; 0 unbesetzt
    • Strichaufzählung
      Abteilungsleitung:
      31 Männer, 4 Frauen; 0 unbesetzt
      davon zusätzliche Funktion der Sektionsleitungstellvertretung:
      3 Männer; 2 Frauen; 0 unbesetzt
    • Strichaufzählung
      Stellvertretung der Abteilungsleitung sowie
      Prüfungsleitung und Fachbereichsleitung:
      50 Männer, 19 Frauen; 3 unbesetzt
    Insgesamt bestehen somit 114 besetzte (und 3 unbesetzte) Funktionen; hievon 25 mit Frauen besetzt, dies sind 21,93% (Frauenförderungsplan 2004/2005: 16,52%).
  2. Absatz 2,Verwendungsgruppe A2:
    • Strichaufzählung
      Leitung der Bibliothek: 1 Mann
    • Strichaufzählung
      Leitung der Wirtschaftsstelle: 1 Frau
    Insgesamt bestehen somit 2 Funktionen; eine wird von einer Frau ausgeübt, dies sind 50% (Frauenförderungsplan 2004/2005: 50%).
  3. Absatz 3,Verwendungsgruppe A3:
    • Strichaufzählung
      Stellvertretung der Leitung der Wirtschaftsstelle: 1 Mann
    • Strichaufzählung
      Leitung der Ministerialkanzleidirektion: 1 Mann
    • Strichaufzählung
      Stellvertretung der Ministerialkanzleidirektion: 1 Frau
    • Strichaufzählung
      Leitung der allgemeinen Kanzlei: 1 Frau
    • Strichaufzählung
      Leitung der Administrativen Unterstützungsstellen der Sektionen:
      5 Frauen
    • Strichaufzählung
      Stellvertretung der Administrativen Unterstützungsstellen der Sektionen: 3 Frauen
    Insgesamt bestehen somit 12 Funktionen; hievon sind 10 mit Frauen besetzt, dies sind 83,33% (Frauenförderungsplan 2004/2005: 77,78%).

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2025

Gesetzesnummer

20004466

Dokumentnummer

NOR40072987