Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Frauenförderungsplan des Rechnungshofes
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 476/2005Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 476 aus 2005,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 6Paragraph 6
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 84/2008).Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 84 aus 2008,).
Text
Bewerbungen
§ 6.Paragraph 6,
Im Zeitraum vom 1. Juli 2003 bis 1. Juli 2005 bewarben sich insgesamt 206 Frauen und 211 Männer, davon 119 Frauen und 146 Männer für den Prüfungsdienst, sowie 87 Frauen und 65 Männer für andere Bereiche (zentrale Dienste). Aufgenommen wurden 14 Frauen und 22 Männer für den Prüfungsdienst sowie 5 Frauen und 3 Männer für zentrale Dienste. Dies entspricht einem auf den Prüfungsdienst bezogenen Anteil der Aufnahmen von 38,89% Frauen zu 61,11% Männern und einem auf die zentralen Dienste bezogenen Anteil der Aufnahmen von 62,50% Frauen und 37,50% Männer.
Zuletzt aktualisiert am
16.01.2025
Dokumentnummer
NOR40072989