Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Frauenförderungsplan des Rechnungshofes
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 476/2005Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 476 aus 2005,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 8Paragraph 8
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 84/2008).Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 84 aus 2008,).
Text
Unterrepräsentation
§ 8.Paragraph 8,
Frauen sind zwar im Rechnungshof in den Verwendungsgruppen A1 und A2 und in den meisten Funktionen betreffend die Verwendungsgruppen A1 und A2 gemäß § 11 B–GlBG unterrepräsentiert, der Erfolg der Bemühungen, Frauen für den Rechnungshof zu gewinnen, zeigt sich jedoch am Ansteigen der Frauenquote im Prüfungsdienst. Frauen sind zwar im Rechnungshof in den Verwendungsgruppen A1 und A2 und in den meisten Funktionen betreffend die Verwendungsgruppen A1 und A2 gemäß Paragraph 11, B–GlBG unterrepräsentiert, der Erfolg der Bemühungen, Frauen für den Rechnungshof zu gewinnen, zeigt sich jedoch am Ansteigen der Frauenquote im Prüfungsdienst.
Zuletzt aktualisiert am
16.01.2025
Dokumentnummer
NOR40072991