Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
01.01.2009 bis 06.08.2013
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 101.01.200906.08.2013 § → § aufgehoben durch BGBl. I Nr. 181/2013
Anl. 101.01.200631.12.2008 BGBl. II Nr. 441/2005 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Flexibilisierungsverordnung Heeresforstverwaltung Allentsteig

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 441 aus 2005, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 181 aus 2013,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.01.2009

Außerkrafttretensdatum

06.08.2013aufgehoben durch BGBl. I Nr. 181/2013

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Text

Anlage

Projektprogramm nach Paragraph 17 a, Absatz 9, Ziffer 3, des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG)

1.Strategischer Rahmen

Die Heeresforstverwaltung Allentsteig (HFVA) erfüllt als nachgeordnete Dienststelle des Heeres- Bau- und Vermessungsamtes als betriebsähnliche Einrichtung ihre Schlüsselaufgaben unter dem Primat der militärischen Nutzung auf den derzeit zugewiesenen Liegenschaften gemäß Immobiliendatenbank (IDB Stand September 2005).

TÜPl Allentsteig

152.487.350 m2

TÜPl Bruckneudorf

33.220.578 m2

Bewirtschaftete Lieg. Burgenland

1.417.948 m2

Gesamt:

187.125.876 m2

Im Vordergrund steht dabei die Nutzbarmachung der militärischen Liegenschaften zur Sicherstellung des Ausbildungs-, Schieß- und Übungsbetriebes gemäß den verfügten militärischen Konzepten (beispielsweise militärischer Raumnutzungsplan für den TÜPl ALLENTSTEIG 2006, Ausbildungsunterstützungskonzept). Dabei ist die festgelegte Aufgabenverteilung zwischen dem verantwortlichen militärischen Kommando (v. a. Truppenübungsplatzkommando) und der HFVA zu berücksichtigen.

Ausfluss dieser Aufgabenverteilung ist die seitens der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung erlassmäßig verfügte „Militärische Raumnutzungsplanung“.

Sämtliche Vorgaben seitens der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung werden durch ein gemeinsames Flächenmanagement unter deren Leitung erarbeitet. In diesem Gremium (derzeit die „Schieß- und Ausbildungsanlagenkommission/BMLV“) sind alle Interessen vertreten. Primärer Ausfluss dieser Arbeiten ist der jeweils verfügte Raumnutzungsplan bzw. ein verfügtes Nutzungskonzept. Diese verfügten militärischen Konzepte sind allen weiteren Bearbeitungen zu Grunde zu legen.

Darüber hinaus hat die HFVA alle seitens der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung verfügten Vorgaben in umwelt- und naturschutzrechtlichen Belangen einzuhalten.

Aus diesen militärischen und natur-/umweltschutzrechtlichen Vorgaben ergeben sich gravierende Erschwernisse bei der Führung des „Betriebes“ nach rein betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Dies wurde dem Leistungskatalog und den Kennzahlen zu Grunde gelegt.

Beispielhaft wurden folgende Zahlen als Erschwernis aufgrund des militärischen Übungsbetriebes erhoben:

Einflussgröße

2004

2005

2006

2007

Anzahl der Schießtage

204

204

228

225

Splitterholzsuche

ca. 25.000 fm

ca. 25.000 fm

ca. 30.000 fm

ca.35.000 fm

2.Strategische Ziele

Der HFVA obliegen gemäß den Vorgaben der durch die „Schieß- und Ausbildungsanlagenkommission/BMLV“ festzulegenden bzw. festgelegten Raumordnung/Raumnutzungsplänen

  • Strichaufzählung
    die nachhaltige Bewirtschaftung und Pflege der zugewiesenen Flächen im land-, forst- und jagdwirtschaftlichen Sinne unter dem Primat der militärischen Nutzung und unter Einhaltung der natur- und umweltschutzrechtlichen Vorgaben,
  • Strichaufzählung
    die Schaffung der Transparenz in der Kunden-Lieferantenbeziehung durch Abschluss einer Ziel- bzw. Leistungsvereinbarung mit der militärischen Organisation (in Form der „Militärischen Raumnutzungsplanung“)
    und
  • Strichaufzählung
    das Anstreben einer Kostendeckung nach Paragraph 4, Absatz 4, BHG.

3.Managementziele

Der HFVA obliegen

  • Strichaufzählung
    die Erreichung einer Saldoverbesserung bzw. Kostendeckung im Sinne des Paragraph 4, Absatz 4, BHG durch Einhaltung der budgetären Zielsetzungen gemäß der Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Ausgaben und Einnahmen,
  • Strichaufzählung
    die Steigerung der Einnahmen unter Ausnutzung des hiezu gegebenen Spielraums,
  • Strichaufzählung
    die Konzentration auf die Kernaufgaben durch Verlagerung von Ressourcen aus den Geschäftsfeldern Ertragslandwirtschaft und Steinbrüche/Straßeninstandhaltung in die Bereiche Forst- und Jagdwirtschaft sowie Pflegemaßnahmen,
  • Strichaufzählung
    die Stabilisierung des Budgetbedarfes bei zumindest gleich bleibenden Leistungen,
  • Strichaufzählung
    die laufende Optimierung der Personalausgaben durch ein Personaleinsatzkonzept ab 1.1.2009 im Zuge der Verringerung der Revierstruktur (TÜPl A auf 3, TÜPl BN 1) sowie Anpassung des Personaleinsatzes an die Aufgaben (z. B. Schadholzaufarbeitung, Auslichtungen, Schotter/Schüttung, Saisonarbeitereinsatz, etc.),
  • Strichaufzählung
    die Einhaltung der Aufgabentrennung in enger Abstimmung (z. B. Auslichten, Birkhuhnprojekt, etc.) mit dem TÜPL A,
  • Strichaufzählung
    die Weiterentwicklung eines umfassenden Controllingsystems nach Vorgabe entsprechender operativer Ziele durch die vorgesetzten Dienststellen,
  • Strichaufzählung
    die weiterführende Bearbeitung und ständige Aktualisierung der Aufgabenzuordnung aller Arbeitsplätze der HFVA und
  • Strichaufzählung
    die Führung und ständige Aktualisierung eines Operats (Wirtschaftsplan)

4.Schlüsselaufgaben

Der HFVA obliegen

  • Strichaufzählung
    die Landschaftspflegemaßnahmen auf den zugewiesenen Flächen/Grundstücken in folgenden Bereichen:
    • Strichaufzählung
      Durchführung von Pflegemaßnahmen auf den zugewiesenen Flächen/Grundstücken gemäß den Ergebnissen der Arbeitsgruppe „Militärische Raumnutzungsplanung“, um einerseits die Übungsfläche in dem geforderten Zustand zu erhalten, andererseits um naturschutzrechtliche Vorgaben (beispielsweise Natura 2000) zu erfüllen. Damit verbunden ist die Erhaltung von Offenflächen um einen gewissen Strukturreichtum für die Schutzgüter sowie für die Wildäsungsflächen und Wildfuttergewinnung sicherzustellen, wobei der jeweilige militärische Raumnutzungsplan anzuwenden ist
    • Strichaufzählung
      Nutzungsvergabe von landwirtschaftlichen Flächen
    • Strichaufzählung
      Durchführung der Kontrolle der Eigentumsgrenzen
    • Strichaufzählung
      einheitliche Weiterführung der Verpachtung der Teichwirtschaft
  • Strichaufzählung
    die forstliche Bewirtschaftung der zugewiesenen Waldflächen durch die nach dem Forstgesetz geforderte nachhaltige Nutzung in folgenden Bereichen:
    • Strichaufzählung
      Durchführung von Maßnahmen zur Walderhaltung (Kultur/Aufforstung sowie Bestandspflege) nach dem Forstgesetz auf den zugewiesenen Waldflächen
    • Strichaufzählung
      Holzerzeugung (Schlägerung, Rückung und Abfuhr)
    • Strichaufzählung
      Erhaltung der Abteilungsgrenzen
    • Strichaufzählung
      Kontrolle der Eigentumsgrenzen und deren Freihaltung
  • Strichaufzählung
    die jagdliche Bewirtschaftung der zugewiesenen Flächen/Grundstücke in folgenden Bereichen:
    • Strichaufzählung
      Durchführung von Regiejagden
    • Strichaufzählung
      Durchführung der Hege
    • Strichaufzählung
      Verkauf von Wildbret
    • Strichaufzählung
      Verkauf von Abschüssen
    • Strichaufzählung
      Verpachtung von geeigneten Jagdflächen sowie von Pirschbezirken in Randgebieten
  • Strichaufzählung
    die Erzeugung von Schüttmaterial durch die HFVA in den bundeseigenen Steinbrüchen THAUA, KLEINMOTTEN und NIEDERPLÖTTBACH für den TÜPL A (z. B. für forstliche Bringungsanlagen, Schießbahndämme, Wegenetzlänge von rund 145 km) in den gem. Pkt. 7.4. festgelegten Mengen, solange eine wirtschaftlichere Gewinnung als durch Zukauf bei Dritten möglich ist und
  • Strichaufzählung
    darüber hinausgehend die Erzeugung von Schotter und Schüttmaterial durch die HFVA in den bundeseigenen Steinbrüchen THAUA, KLEINMOTTEN und NIEDERPLÖTTBACH sowie dem gepachteten Steinbruch WINKL für den TÜPL A (für Straßennetz von rund 380 km) in den gem. Pkt. 7.4. festgelegten Mengen, solange eine wirtschaftlichere Gewinnung als durch Zukauf bei Dritten möglich ist. Der Nachweis für eine wirtschaftlichere Eigengewinnung ist durch einen jährlichen Benchmark zu erbringen
  • Strichaufzählung
    die Instandhaltung des forstlichen Wegenetzes für den Eigenbedarf (nach der detaillierten Kompetenzzuordnung zwischen HVFA und dem Kommando des Truppenübungsplatzes gemäß verfügtem militärischem Raumnutungsplan)
  • Strichaufzählung
    die Durchführung von Pflegearbeiten auf Flächen, die dem TÜPl A gem. verfügtem militärischem Raumnutzungsplan zugewiesenen sind (Brandschutzstreifen, Wildnisflächen, Schießbahnstreifen, etc. im Ausmaß von rund 95 ha), durch Maschinen/splittergeschützte Traktoren und Personaleinsatz in der vegetationsfreien Zeit (November bis März eines Jahres), solange dafür ein Bedarf besteht
  • Strichaufzählung
    die Erzeugung und Lieferung von Hackschnitzelmaterial an die RADETZKY-Kaserne Horn im Ausmaß von rund 2000 Schüttraummeter (€ rund 18.- pro Schüttraummeter, frei Heizwerk ohne Umsatzsteuer)

5.Fachbezogene Ziele

Der HFVA obliegen

  • Strichaufzählung
    die vermehrte Nutzungsvergabe landwirtschaftlicher Flächen,
  • Strichaufzählung
    die Verringerung des Wildbestandes,
  • Strichaufzählung
    die Steigerung der Effizienz im Bereich der Forstwirtschaft durch Maschineneinsatz,
  • Strichaufzählung
    die vermehrte Auslagerung von Schlägerungen und/oder Rückungsarbeiten an Unternehmen,
  • Strichaufzählung
    die Vornahme der Aufgaben gemäß militärischem Raumnutzungsplan und
  • Strichaufzählung
    die mit den Natura 2000 Zielen als auch den einschlägigen Bestimmungen der Vogelschutzrichtlinie als auch der Europaschutzgebiete, etc. angeordnete Mitwirkung (beispielsweise Auswilderungen, Schutzzonen/Horstzonen, etc.) bei der Umsetzung und Durchführung, sofern Personal der HFVA eingesetzt ist.

6.Rechtsgrundlagen

Bundesgesetze

Abfallwirtschaftsgesetz 2002

Bundesgesetzblatt Nr. 102 aus 2002,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 54 aus 2008,

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Bundesgesetzblatt Nr. 450 aus 1994,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 13 aus 2007,

Bundesabgabenordnung

Bundesgesetzblatt Nr. 194 aus 1961,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 85 aus 2008,

Bundeshaushaltsgesetz

Bundesgesetzblatt Nr. 213 aus 1986,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 20 aus 2008,

Bundeshaushaltsverordnung 1989

Bundesgesetzblatt Nr. 570 aus 1989,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 26 aus 2005,

Bundesvergabegesetz 2006

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 2006,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2008,

Forstgesetz 1975

Bundesgesetzblatt Nr. 440 aus 1975,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 55 aus 2007,

Gewerbeordnung 1994

Bundesgesetzblatt Nr. 194 aus 1994,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 68 aus 2008,

Kommunalsteuergesetz 1993

Bundesgesetzblatt Nr. 819 aus 1993,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 99 aus 2007,

Landarbeitsgesetz 1984

Bundesgesetzblatt Nr. 287 aus 1984,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 82 aus 2008,

Mineralrohstoffgesetz

Bundesgesetzblatt Nr. 38 aus 1999,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 113 aus 2006,

Umsatzsteuergesetz 1994

Bundesgesetzblatt Nr. 663 aus 1994,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 140 aus 2008,

Wasserrechtsgesetz 1959

Bundesgesetzblatt Nr. 215 aus 1959,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 123 aus 2006,

NÖ Landesgesetze

NÖ Bauordnung 1996

Landesgesetzblatt Nr. 8200-0 in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 8200-14

NÖ Bodenschutzgesetz

Landesgesetzblatt Nr. 6160-0 in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 6160-4

NÖ Fischereigesetz 2001

Landesgesetzblatt Nr. 6550-0 in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 6550-1

NÖ Fischereiverordnung 2002

LGBl. Nr. 6550/1-0

NÖ Jagdgesetz 1974

Landesgesetzblatt Nr. 6500-0 in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 6500-23

NÖ Jagdverordnung

LGBl. Nr. 6500/1-0 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 6500/1-46

NÖ Landarbeitsordnung 1973

Landesgesetzblatt Nr. 9020-0 in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 9020-26

NÖ Landesstraßengesetz 1999

Landesgesetzblatt Nr. 8500-0 in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 8500-1

NÖ Naturschutzgesetz 2000

Landesgesetzblatt Nr. 5500-0 in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 5500-6

NÖ Raumordnungsgesetz 1976

Landesgesetzblatt Nr. 8000-0 in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 8000-23

NÖ Umweltschutzgesetz

Landesgesetzblatt Nr. 8050-0 in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 8050-6

Verordnung über den Schutz der Dienstnehmer bei der Benutzung von Arbeitsmitteln in der Land- und Forstwirtschaft

LGBl. Nr. 9020/12-0

Bgld Landesgesetze

Bgld Baugesetz 1997

Landesgesetzblatt Nr. 10 aus 1998, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 53 aus 2008,

Bgld Bodenschutzgesetz

Landesgesetzblatt Nr. 87 aus 1990, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 32 aus 2001,

Bgld Fischereigesetz 1949

Landesgesetzblatt Nr. 1 aus 1949, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 94 aus 2002,

Bgld Fischereiverordnung

Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1953, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 26 aus 1973,

Bgld Grundverkehrsgesetz 2007

Landesgesetzblatt Nr. 25 aus 2007, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 69 aus 2008,

Bgld Jagdgesetz 2004

Landesgesetzblatt Nr. 11 aus 2005, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 37 aus 2008,

Bgld Jagdverordnung

Landesgesetzblatt Nr. 23 aus 2005, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 7 aus 2007,

Bgld Landarbeitsordnung 1977

Landesgesetzblatt Nr. 37 aus 1977, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 2008,

Bgld Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz

Landesgesetzblatt Nr. 27 aus 1991, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 35 aus 2008,

Bgld Straßengesetz 2005

Landesgesetzblatt Nr. 79 aus 2005, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 20 aus 2007,

Europarechtliche Bezüge:

RL 79/409/EWG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, Amtsblatt 1979 C 103/6 in der Fassung 1997 L 223/9

RL 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, Amtsblatt 1992 L 206/7 in der Fassung 1997 L 305/42 („Fauna-Flora-Habitat - Richtlinie“)

7. Leistungskatalog/Leistungskennzahlen

(Die einzelnen Leistungskennzahlen basieren auf einem gemeinsam mit den Nutzern erstellten Leistungskatalog, welcher getrennt nach Liegenschaften durch die HFVA zu führen ist.)

7.1. Forst

Leistungen - Forst

2007

2008

2009

2010

2011

2012

Ist

Plan

Plan

Einschlagmenge (fm)

116.000

53.000

53.000

53.000

53.000

53.000

Aufforstungsfläche (ha)

14

15

35

35

35

25

Kulturpflege (ha)

210

180

210

220

250

250

Dickungspflege (ha)

170

144

124

124

124

144

Auslichtungsfläche (ha)

26

150

220

220

220

220

Bemerkungen:

Die erhöhten Einschlagmengen (2007 - 116.000 fm, bzw. 2008 - 100.000 fm) ergaben sich durch die Aufarbeitung der Großschadensereignisse in den beiden Jahren und werden im Projektzeitraum auf das Maß der nachhaltigen Bewirtschaftung reduziert (Bruckneudorf 13.000 fm, Allentsteig 40.000 fm). Durch die Aufarbeitung des Schadholzes in den Vorjahren ergibt sich im Projektzeitraum ein Nachholbedarf im Bereich der Aufarbeitung von Auslichtungsflächen.

Kennzahlen - Forst

2007

2008

2009

2010

2011

2012

Ist

Plan

Plan

Deckungsbeitrag (€)

3.046.000

1.146.440

1.100.000

1.230.000

1.250.000

1.350.000

Deckungsbeitrag je fm (€)

26,2

21,6

20,7

23,2

23,6

25,5

Der Deckungsbeitrag ermittelt sich wie folgt:

Erträge aus dem Forstbetrieb (Verkaufserlöse und bewerteter Eigenverbrauch) abzüglich der direkten Kosten für Schlägerung (Eigen-/Fremdkosten) und Rückung (Holzbringung).

7.2. Jagd

Leistungen

2007

2008

2009

2010

2011

2012

Ist

Plan

Plan

Abschüsse:

 

 

 

 

 

 

Rotwild

665

950

800

850

850

850

Rehwild

476

540

500

500

500

500

Muffelwild

105

102

110

110

110

110

Schwarzwild

757

1.480

1.000

1.100

1.100

1.100

Summe Abschüsse

2.003

3.072

2.410

2.560

2.560

2.560

Jagdvergabe [ha]

1.005

3.140

7.000

7.000

7.000

7.000

Bemerkungen:

Mit der geplanten Steigerung der Abschüsse gegenüber den tatsächlichen Mengen in den vergangenen Jahren wird eine Eindämmung des Wildbestandes zur Verminderung von Wildschäden erreicht werden. Beginnend mit 2009 ist die Jagdvergabe von Randgebieten im Ausmaß von rund 7.000 ha vorzusehen.

Kennzahlen - Jagd

2007

2008

2009

2010

2011

2012

Ist

Plan

Plan

Deckungsbeitrag (DB) (€)

-

278.220

86.690

-40.000

-10.000

10.000

40.000

DB je Stk. Schalenwild (€)

-139

29

-17

-4

4

16

Der Deckungsbeitrag ermittelt sich wie folgt:

Jagderträge (Wildbretverkauf, Einnahmen-Jagdgäste, Jagdvergabe) abzüglich der direkten Kosten (Personalkosten, anteilige Kfz-/Gerätekosten, Revier- und sonstige Ausstattung für Jagd, Wildfutterproduktion und -zukauf). Die positive Entwicklung der Deckungsbeiträge im Projektzeitraum ergibt sich insbesondere aufgrund der Jagdvergabe von Randgebieten.

7.3. Landschaftspflege

Leistungen - Landsch. Pflege

2007

2008

2009

2010

2011

2012

Ist

Plan

Plan

Flächenbestand (ha)

1.037

988

1.173

1.173

1.173

1.173

verpachtete Flächen (ha)

2.495

2.672

2.400

2.400

2.400

2.400

Bemerkungen:

Im Bereich der Landschaftspflegefläche ergibt sich eine Steigerung auf 1.173 ha, aufgrund des militärischen Raumnutzungsplanes und der Ausweitung des blindgängergefährdeten Raumes.

Kennzahlen - Landsch. Pflege

2007

2008

2009

2010

2011

2012

Ist

Plan

Plan

Direkte Kosten je ha (€)

289

278

295

295

300

300

Pachteinnahmen je ha (€)

79

73

80

82

85

85

Die direkten Kosten umfassen:

a) Saatgut und andere Zukäufe

b) Lohnkosten (gem. Zeitaufzeichnung)

c) anteilige Kfz-/Gerätekosten (Treibstoffe, Reparaturen usw.)

7.4. Schotter und Schüttmaterial

Leistungen

2007

2008

2009

2010

2011

Ist

Plan

Schotter HFVA (Tonnen)

45.000

10.000

10.000

10.000

10.000

Schüttung HFVA (Tonnen)

20.000

20.000

20.000

20.000

Schotter TÜPl A (Tonnen)

53.118

30.000

30.000

30.000

30.000

Schüttung TÜPl A (Tonnen)

60.000

60.000

60.000

60.000

Gesamt (Tonnen)

98.118

120.000

120.000

120.000

120.000

8. Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Planstellen:

Planstellenvorschau

 

2007

2008

2009

2010

2011

2012

Ist

Plan

Plan

Beamte/Verwendungsgruppe

 

 

 

 

 

 

A

1

1

1

1

1

1

B

1

1

1

1

1

1

C

1

1

1

1

0

0

Summe Beamte

3

3

3

3

2

2

 

 

 

 

 

 

 

Summe Angestellte

17,4

17,4

15,9

15,9

16,9

16,9

 

 

 

 

 

 

 

Summe Arbeiter

37,5

38,5

40,1

40,1

40,1

40,1

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtsumme

57,9

58,9

59

59

59 5

9

Erläuterungen zu Punkt 8:

Die Personalsteigerung bei den Saisonarbeitern gegenüber dem Referenzjahr 2008 ergibt sich aus folgenden Gründen:

- Aufforstung der Schadholzflächen der Schadereignisse von 2006 bis 2008

- Produktion von Schotter-/Schüttmaterial für den TÜPl – A

- zusätzliche Aufgaben im Rahmen der naturschutzrechtlichen Bestimmungen (z. B. Birkhuhnprojekt, Auswilderungen)

- geplante Gebäudesanierung

9. Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Einnahmen und Ausgaben:

in Tausend €

2007

2008

2009

2010

2011

2012

Anmerkungen

Erfolg

Voranschlag

Voranschlag

UT0 siehe Erläuterungen zu Punkt 9

2.822

2.563

2.862

2.909

2.988

3.098

UT3 siehe Erläuterungen zu Punkt 9

226

160

150

145

160

160

UT7 siehe Erläuterungen zu Punkt 9

109

157

215

215

215

215

UT8 siehe Erläuterungen zu Punkt 9

1.436

904

753

751

757

747

Summe Ausgaben

4.593

3.784

3.980

4.020

4.120

4.220

 

 

 

 

 

 

 

UT4

5.019

2.908

3.515

3.575

3.695

3.815

Summe Einnahmen

5.019

2.908

3.515

3.575

3.695

3.815

Saldo

426

-876

-465

-445

-425

-405

Die Saldoverschlechterung im Projektzeitraum gegenüber dem Referenzjahr 2007 und der Prognose 2008 (€ 227.000) ergibt sich im Wesentlichen aus folgenden Gründen:

Reduzierung der Einschlagmenge um 50% (Einnahmenentfall)

Zusätzliche Schotterproduktion für den TÜPl – A

Zusätzliche Arbeiten im Rahmen der naturschutzrechtlichen Vorgaben

Erläuterungen zu Punkt 9:

UT 0 – Personalbereich

Der Personalaufwand für die Jahre 2009 bis 2012 ist auf der Basis des Erfolges des Jahres 2007 und der Prognose 2008 (€ 2,93 Mio.) berechnet worden. Die Entwicklung bei den Abfertigungen (2009/ein Angestellter und ein Arbeiter, 2010/2 Arbeiter, 2011/3 Arbeiter und 2012/ein Angestellter und 3 Arbeiter) ist bei den Personalausgaben ebenso wie die Lohnerhöhungen (Valorisierung 2009 3%, dann ff 2,5%) berücksichtigt.

UT3

Die Ausgaben für Investitionen haben in den letzten 3 Jahren durchschnittlich rund € 200.000.- betragen.

Die Ausgaben wurden aufgrund des folgenden Anschaffungsplanes budgetiert:

Positionen

2007

2008

2009

2010

2011

2012

Erfolg

Voranschlag

Voranschlag

Kfz-Beschaffungen

41.000

40.000

60.000

60.000

40.000

40.000

Traktore

150.000

100.000

0

0

100.000

100.000

Streuwagen

0

 

15.000

0

0

0

Maschinen

35.000

20.000

35.000

85.000

20.000

20.000

EDV-Ausstattung

0

0

40.000

0

0

0

LKW

0

0

0

0

0

0

Kipper

0

0

0

0

0

0

Summe

226.000

160.000

150.000

145.000

160.000

160.000

UT 7 Aufwendungen (gesetzliche Verpflichtungen)

Berechnungsbasis der Ausgaben bei diesem Ansatz sind der Erfolg 2007 sowie die Prognose 2008 (€ 148.000).

UT 8 – Aufwendungen

Berechnungsbasis der Ausgaben bei diesem Ansatz sind der Erfolg 2007 sowie die Prognose 2008 (€ 1,7 Mio.). Bei der Planung der Jahre 2009 bis 2012 wurden Verschiebungen im Leistungsspektrum (wie zB verminderte Ausgaben aufgrund der Reduzierung der jährlichen Einschlagmenge auf das Maß der nachhaltigen Bewirtschaftung [2007 ca. - 54% und 2008 voraussichtlich ca. -64%]; verminderte Ausgaben im Bereich der Jagd aufgrund der geplanten Jagdvergabe von Randgebieten) berücksichtigt.

UT 4 – Einnahmen

Berechnungsbasis der Einnahmen bei diesem Ansatz ist das Ergebnis des Jahres 2007 sowie die Prognose 2008 (€ 5,2 Mio.). Wesentliche Einflussfaktoren für den Projektzeitraum werden darüber hinaus die Veränderungen im Leistungsspektrum (normaler Einschlag, mehr Pflegearbeiten, Jagdvergabe auf Randgebieten und Förderungsmittel (EU-Förderung prognostiziert € 120.000) sein.

Schlagworte

Heeresamt, Bauamt, Ausbildungsbetrieb, Schießbetrieb, Schießanlagenkommission, Zielvereinbarung, Eigenkosten,
Revierausstattung, Wildfutterzukauf, Schottermaterial

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2013

Gesetzesnummer

20004472

Dokumentnummer

NOR40103128