Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Flexibilisierungsverordnung Heeresforstverwaltung Allentsteig
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 441/2005 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 181/2013Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 441 aus 2005, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 181 aus 2013,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 9Paragraph 9
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Text
3. Abschnitt
Controlling-Beirat
Zusammensetzung
§ 9.Paragraph 9,
(1)Absatz eins,Beim Bundesminister für Landesverteidigung wird mit Wirksamkeit ab dem 1. Jänner 2006 ein Controlling-Beirat nach § 17a Abs. 7 BHG eingerichtet.Beim Bundesminister für Landesverteidigung wird mit Wirksamkeit ab dem 1. Jänner 2006 ein Controlling-Beirat nach Paragraph 17 a, Absatz 7, BHG eingerichtet.
(2)Absatz 2,Dem Controlling-Beirat gehören für den Zeitraum nach Abs. 1 als Mitglieder anDem Controlling-Beirat gehören für den Zeitraum nach Absatz eins, als Mitglieder an
ein Vertreter des Bundesministers für Landesverteidigung als Vorsitzender,
ein Vertreter des Bundesministers für Finanzen und
ein beratender, nicht stimmberechtigter Experte aus dem Bereich der Betriebswirtschaft.
(3)Absatz 3,Für den Zeitraum nach Abs. 1 ist für jedes Mitglied ein Ersatzmitglied zu bestellen, das seine Funktion jedoch nur in Abwesenheit des vertretenen Mitgliedes ausüben darf.Für den Zeitraum nach Absatz eins, ist für jedes Mitglied ein Ersatzmitglied zu bestellen, das seine Funktion jedoch nur in Abwesenheit des vertretenen Mitgliedes ausüben darf.
Zuletzt aktualisiert am
05.09.2013
Dokumentnummer
NOR40073134