Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Sicherheitstechnische Prüfung und allfällige Nachrüstung von Aufzügen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 442/2005 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 210/2009Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 442 aus 2005, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 210 aus 2009,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 9Paragraph 9
Index
50/01 Gewerbeordnung
Text
In-Kraft-Treten
§ 9.Paragraph 9,
(1 D)iese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.
(2)Absatz 2,Anzeigen gemäß § 6 Abs. 2 können bereits vor diesem Zeitpunkt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit eingereicht werden. Sie werden jedoch frühestens mit 1. Jänner 2006 wirksam.Anzeigen gemäß Paragraph 6, Absatz 2, können bereits vor diesem Zeitpunkt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit eingereicht werden. Sie werden jedoch frühestens mit 1. Jänner 2006 wirksam.
Zuletzt aktualisiert am
31.07.2009
Dokumentnummer
NOR40073149