Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Gesundheits- und Krankenpflege-Lehr- und Führungsaufgaben-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 453/2005 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 151/2026Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 453 aus 2005, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 151 aus 2026,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 4/4Anlage 4 /, 4
Index
82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Text
Anlage 4/4
LERNFELD VILERNFELD römisch sechs Einrichtungsautonomer Bereich | Kompetenzen | Stunden | Leistungs-feststellung |
Dieses Lernfeld verfolgt eine Vertiefung und/oder Erweiterung der in den anderen Lernfeldern festgelegten Wissensgebiete und Inhalte. Die Auszubildenden sollen sich mit Anliegen des autonomen Angebots auseinandersetzen und die Möglichkeit erhalten, konkrete Erfordernisse ihres künftigen bzw. schon bestehenden Tätigkeitsbereichs einzubeziehen. | – Sich mit den Anliegen des autonomen Angebots vor dem Hintergrund der eigenen Erfordernisse auseinandersetzen; – die eigene Lernperspektive systematisch entwickeln und erforderliche Lernschritte planen; – individuelle Angebote im Rahmen der eigenen Lernentwicklung und Lernperspektive nutzen. | 180 | Teilnahme |
LERNFELD VIILERNFELD römisch sieben Praktikum | Kompetenzen | Stunden | |
Das Praktikum soll die Möglichkeit bieten, Managementkonzepte der verschiedenen Leitungs- und Führungsebenen in unterschiedlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens und anderer Dienstleistungsbetriebe mit den eigenen Anforderungen zu vergleichen. | – An spezifischen instrumentellen Aufgabenstellungen, die die Anwendungskompetenz in der eigenen Praxis vertiefen sollen, arbeiten; – an innovativen Aufgabenstellungen zur Harmonisierung der Vorkenntnisse im Hinblick auf die Wahrnehmung von Führungsaufgaben im Akut- und Langzeitbereich, im ambulanten Bereich sowie im Bereich der Gesundheitsförderung und -vorsorge arbeiten. | 300 |
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Anmerkung
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 456/2006
Schlagworte
Leitungsebene, Akutbereich, Gesundheitsvorsorge, Leistungsfeststellung
Zuletzt aktualisiert am
26.06.2026
Dokumentnummer
NOR40085166